
Wie ist vorzugehen bei einem Arbeitsunfall?
Wenn sich ein Arbeitsunfall im Unternehmen ereignet, treffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschiedliche Pflichten.
Lesedauer: 1 Minute
Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich um einen Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung eines Arbeitnehmers ereignet. Auch Wegunfälle können Arbeitsunfälle sein.
Arbeitnehmer müssen jeden Arbeitsunfall, aber auch jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte und jede von ihnen festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit unverzüglich den zuständigen Vorgesetzten oder sonst zuständigen Personen melden. Arbeitsunfälle, die eine (voraussichtlich) länger als drei Tage andauernde Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben oder bei denen eine unfallversicherte Person getötet wurde, sind seitens der Dienstgeber längstens binnen fünf Kalendertagen der AUVA zu melden. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, schwere oder gar tödliche Arbeitsunfälle unverzüglich dem Arbeitsinspektorat zu melden, sofern die Meldung nicht ohnedies durch die Sicherheitsbehörden erfolgt. Außerdem müssen Arbeitgeber Aufzeichnungen über alle Arbeitsunfälle führen und diese fünf Jahre lang aufbewahren.
Wichtig: Nach Arbeitsunfällen ist eine Ermittlung und (Neu-)Beurteilung der Gefahren (Evaluierung) im Unternehmen erforderlich. Gegebenenfalls sind Anpassungen vorzunehmen.