WKS unterstützt bei Katastrophenschäden
Von schweren Unwettern und Überflutungen ist das Bundesland Salzburg im bisherigen Sommer verschont geblieben. Im Katastrophenfall unterstützt die WKS betroffene Betriebe mit erhöhten Hilfssummen.
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Die Wirtschaftskammer Salzburg hat 2023 die Hilfe für ihre Mitglieder in Katastrophenfällen ausgeweitet und die maximale Unterstützungssumme von 15.000 € auf 20.000 € erhöht. Spürbare und unbürokratische Hilfe ist in solchen Fällen das Gebot der Stunde.
Abhängig von der Schadensfeststellung des beim Land Salzburg angesiedelten Katastrophenfonds leistet die Wirtschaftskammer Salzburg sohin 20% der anerkannten Schadenssumme (gedeckelt mit 100% Gesamtunterstützung Land Salzburg und Wirtschaftskammer Salzburg), maximal jedoch 20.000 €.
Wie bisher werden die Mittel dafür von der Wirtschaftskammer Salzburg, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen sowie der Wirtschaftskammer Österreich aufgebracht.
Betroffene Unternehmer müssen beim Katastrophenfonds des Landes Salzburg sowie in der Wirtschaftskammer Salzburg (unterstuetzung@wks.at) einen Antrag stellen.
Neue Richtlinien des Katastrophenfonds des Landes Salzburg seit 2024
Allein in den vergangenen fünf Jahren wurden vom Land Salzburg über 7.630 Katastrophenfonds-Fälle bearbeitet. Rund 53,9 Mill. € wurden in dieser Zeit vom Land an Betroffene als Unterstützungsleistung ausbezahlt. Das bedeutet einen Anstieg der Fallzahlen und eine starke Erhöhung der benötigten Beihilfen in dieser Zeit. Die Fonds-Richtlinien wurden daher per 2024 an die sich verändernden Rahmenbedingungen unter Verstärkung der Eigenverantwortung angepasst.
Zu beobachten ist, dass Gräben und Wasserläufe über die Ufer treten, die schon mehrere Jahrzehnte nicht mehr Schäden gebracht haben. Die Schadenswahrscheinlichkeit steigt daher deutlich an.
Anhebung der Eigenversicherungssummen
Die Praxis der letzten Jahre zeigte, dass besonders in Gefahrenzonen und Überflutungsgebieten die Versicherungsdeckung für Katastrophenschäden oft zu niedrig ist. Es steigert sich so der Bedarf, mit den Versicherungsanbietern höhere Deckungssummen zu verhandeln und zu vereinbaren. Die Kosten dafür sind in einem überschaubaren moderaten Bereich, aber helfen nachhaltig. Die Deckungssumme, die vom Katastrophenfonds vorausgesetzt wird, sollte bei versicherbaren Schäden im privaten Bereich (Gebäude und Inventar) auf mindestens 15.000 € und bei Betrieben (Betriebsanlage) auf 30.000 € vereinbart sein.
Wenn bei einem wiederholten Schadensfall nach dem Erstschaden die Versicherungsdeckung nicht entsprechend erhöht wurde, kann der Fonds des Landes Salzburg von Beihilfezahlungen gänzlich Abstand nehmen.
Der Katastrophenfonds rät daher dringend, die bestehenden Versicherungsverträge zu überprüfen und eine ausreichende Deckung zu vereinbaren, die den gesamten Schaden abdecken könnte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes www.salzburg.gv.atmit dem Suchwort: Katastrophenfonds.