th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Altersteilzeit, Bildungskarenz und -teilzeit, Pflegeteilzeit

Geringere Arbeitszeiten vor der Pension, zur Weiterbildung oder für die Pflege

Die Altersteilzeit erleichtert es Betrieben, ältere Arbeitnehmer mit verringerter Arbeitszeit bis zur Pension zu beschäftigen. Ein Teil des Entgelts wird vom Arbeitsmarktservice finanziert. Bei der Teilpension übernimmt das Arbeitsmarktservice die Kosten des Arbeitgebers zu 100 Prozent. Eine Verringerung der Arbeitszeit ist auch für Weiterbildungsmaßnahmen und die Pflege eines Angehörigen möglich.

Altersteilzeit 

Arbeitgeber, die Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen, erhalten eine Förderung vom Arbeitsmarktservice. Die Altersteilzeit muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Bei der Altersteilzeit reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit– mit nur geringen finanziellen Einbußen - bis zum Pensionsantritt. Das vom Arbeitsmarktservice bezahlte Altersteilzeitgeld erhält der Arbeitgeber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Ausmaß ist abhängig davon, ob eine kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung oder eine Blockzeitvereinbarung gewählt wird.

Teilpension

Die Teilpension ist eine Form der Altersteilzeit, die der Arbeitgeber beantragen muss. Das Arbeitsmarktservice übernimmt 100 Prozent der Arbeitgeber-Kosten. Bei der Teilpension muss die Arbeitszeit verringert werden. Eine Blockzeitvereinbarung ist nicht möglich. Wie bei der Altersteilzeit müssen die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Anwartschaft und das Antrittsalter geprüft werden.

Bildungskarenz und -teilzeit

Bildungskarenz und -teilzeit ermöglicht die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern. Für Weiterbildungen kann die Arbeitszeit pro Woche bis um die Hälfte reduziert werden oder der Arbeitnehmer frei gestellt werden.

Pflegeteilzeit

Für die Pflege eines nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit herab gesetzt werden. Sie muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.