Altersteilzeit, Bildungskarenz und -teilzeit, Pflegeteilzeit
Geringere Arbeitszeiten vor der Pension, zur Weiterbildung oder für die Pflege
Altersteilzeit
Arbeitgeber, die Mitarbeitern Altersteilzeit ermöglichen, erhalten eine Förderung vom Arbeitsmarktservice. Die Altersteilzeit muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Bei der Altersteilzeit reduzieren Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit– mit nur geringen finanziellen Einbußen - bis zum Pensionsantritt. Das vom Arbeitsmarktservice bezahlte Altersteilzeitgeld erhält der Arbeitgeber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Ausmaß ist abhängig davon, ob eine kontinuierliche Arbeitszeitverkürzung oder eine Blockzeitvereinbarung gewählt wird.
- Regelungen für Beginn der Altersteilzeit ab 2013: Arbeitsrechtliche Voraussetzungen, Anwartschaft und Antrittsalter, Berechnung des Altersteilzeitgeldes und Blockzeitvereinbarung
Teilpension
Die Teilpension ist eine Form der Altersteilzeit, die der Arbeitgeber beantragen muss. Das Arbeitsmarktservice übernimmt 100 Prozent der Arbeitgeber-Kosten. Bei der Teilpension muss die Arbeitszeit verringert werden. Eine Blockzeitvereinbarung ist nicht möglich. Wie bei der Altersteilzeit müssen die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen sowie die Anwartschaft und das Antrittsalter geprüft werden.
Bildungskarenz und -teilzeit
Bildungskarenz und -teilzeit ermöglicht die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern. Für Weiterbildungen kann die Arbeitszeit pro Woche bis um die Hälfte reduziert werden oder der Arbeitnehmer frei gestellt werden.
Pflegeteilzeit
Für die Pflege eines nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit herab gesetzt werden. Sie muss mindestens zehn Stunden pro Woche betragen und kann maximal drei Monate in Anspruch genommen werden.