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Gleichhaltung von Lehrabschlussprüfungen: Leitfäden

Informationen für Unternehmen und Fachkräfte

Mit der Internationalisierung der dualen Ausbildung gewinnt das Gleichhaltungsverfahren für international ausgebildete Fachkräfte und für ausbildende Betriebe an Bedeutung.

Mit den zunehmenden Aktivitäten im Export der dualen Berufsausbildung in andere Länder und dem Engagement österreichischer Unternehmen in der Berufsausbildung in diesen Zielländern, entsteht die Anforderung, dass die in den Zielländern vermittelte Ausbildung einem österreichischen Lehrabschluss gleichgehalten wird.

Die Gleichhaltung der ausländischen Ausbildungen mit österreichischen Lehrabschlüssen spielt in unterschiedlichen Zusammenhängen eine große Rolle:

  • international Anerkennung einer formalen Facharbeiterqualifikation
  • Qualitätsmerkmal für die angebotene Ausbildung und damit ein „Verkaufsargument“ für die ausbildenden Betriebe
  • Zugang zu unterschiedlichen Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Höherqualifizierungsangeboten
  • Einstufung als Facharbeiter bei der Entsendung durch den Ausbildungsbetrieb nach Österreich oder in andere Länder
  • berufsrechtlicher Befähigungsnachweis

Eine entsprechende Gleichhaltung hat somit sowohl für die Teilnehmer an diesen Ausbildungen als auch für die ausbildenden Betriebe eine große Bedeutung. Derzeit ist der Informationsstand über die Rechtslage und über die zu setzenden Schritte unbefriedigend. Daher wurden zwei Leitfäden entwickelt um den Informationsstand von Betrieben und Fachkräften zu verbessern.

» Folder "Anerkennung" (Pdf, 249kB)

» Gleichhaltungsantrag Lehrabschlussprüfung.pdf (Pdf, 849kB)

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