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Offenlegung - Transparenz | Wirtschaftskammer Wien

Funktionsentschädigungen, Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag sowie Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammer Wien bekennt sich zu Transparenz gegenüber ihren Mitgliedern und der Öffentlichkeit. Dazu gehört auch die Offenlegung der Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre sowie des Rechnungsabschlusses und des Voranschlags.

Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der Wirtschaftskammer Wien

Die Mitglieder des Präsidiums der WKW, die Obfrauen und Obmänner der Landessparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.

Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.

Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.

Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, ist jede von ihnen um je ein Viertel zu kürzen. Eine weitere Entschädigung gebührt nicht.

Wirtschaftskammer Wien-Funktionsentschädigung 12x jährlich


Höchstgrenze 2023Tatsächliche Entschädigung 2023  
Funktion
(Wirtschaftskammer Wien)

EUR

 EUR 
Präsident:in12.834,34 11.616,60 
Vizepräsident:innen4.356,30 zw. 3.447,50 und 4.356,30 
 je nach Aufgabenbereich
Spartenobleute4.812,90 zw. 3.208,60 und 4.812,90 
je nach Größe der Sparte 
Spartenobleute-Stv.1.708,35  

Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag

Wählergruppen-Förderung

Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.

Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.

WKW Wählergruppen-Förderung gemäß Rechnungsabschluss 2022

Tabellen Bezeichnung
Unterstützung der WählergruppenBetrag in EUR
Wirtschaftsbund Wien (ÖWB)

1.773.568,966

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Wien (SWV)799.844,8276
Grüne Wirtschaft (GW)278.206,8966
FPÖ Pro Mittelstand69.551,72414
UNOS Unternehmerisches Österreich69.551,72414
Fachliste der Gewerblichen Liste
34.775,86207
Gesamt

3.025.500,00

Transparenz-Informationen anderer Wirtschaftskammern

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