Diese Fallen lauern bei Vertragsabschlüssen
Vom Abschluss unter großem Zeitdruck bis zu mündlichen Zusagen, die sich im Vertrag nicht wiederfinden: Die WKO-Rechtsexpertin warnt vor übereilten Vertragsabschlüssen und Fallstricken bei der Ausgestaltung.
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Unzulässige Klauseln, sittenwidrige Formulierungen, fehlerhafte Willenserklärungen: Es sind mitunter abenteuerliche Vertragsgestaltungen, die (nicht nur) im Geschäftsverkehr kursieren. Wenig verwunderlich also, dass jährlich tausende Streitigkeiten vor den Zivilgerichten landen und für riesige Aktenberge sorgen. Letztlich müssen also Richter entscheiden, wenn Verträge angefochten bzw. rückabgewickelt werden sollen oder auf Erfüllung oder Schadenersatz geklagt wird.
Viele dieser Fälle – und damit verbunden hohe Kosten – wären vermeidbar, ist Cornelia Schöllauf, Expertin im WKO-Rechtsservice, überzeugt: „Wenn Verträge vor dem Unterschreiben genau gelesen werden würden, ließen sich viele Themen ausräumen. Sind sich die Vertragspartner über die wesentlichen Bestandteile einig, müssen sie sich auch an die getroffene Vereinbarung halten“, sagt sie. So weit, so gut.
In der Praxis, berichtet die Juristin, lauern aber zahlreiche Fallstricke. Einer davon ist Zeitdruck, weiß Schöllauf aus zahlreichen Beratungen: „Häufig vereinbaren rhetorisch gut geschulte Personen in den Geschäftsräumen des Unternehmers einen Termin und nutzen den Zeitdruck beim Unternehmer aus. So werden dann vorschnell Verträge unterschrieben, die unter normalen Umständen nicht zustande gekommen wären.“ Druck wird bei Unternehmern auch mit vermeintlichen Spezialkonditionen aufgebaut. „Man muss sich sofort entscheiden, sonst wird das Angebot teurer“, wird hier häufig als Argument vorgeschoben, weiß Schöllauf. „Unternehmer sollten sich keinesfalls unter Druck setzen lassen und das Angebot am besten noch einmal überschlafen, bevor es dem Vertragspartner übermittelt wird“, rät die Juristin. Sollte der Geschäftspartner dafür kein Verständnis zeigen und weiter auf die Unterzeichnung drängen, ist laut Schöllauf größte Vorsicht geboten. „Im Zweifelsfall ist es immer besser, Abstand von dem Geschäft zu nehmen“, sagt sie.
Wenn Verträge vor dem Unterschreiben genau gelesen werden würden, ließen sich viele Themen ausräumen. Sind sich die Vertragspartner über die wesentlichen Bestandteile einig, müssen sie sich auch an die getroffene Vereinbarung halten.

Cornelia Schöllauf
WKO-Rechtsservice
Auch ein anderer „Trick“ macht immer wieder die Runde, weiß Schöllauf aus jahrelanger Erfahrung: „Im Verkaufsgespräch wird immer wieder der Eindruck erweckt, dass der Geschäftspartner im Auftrag oder in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde arbeitet.“ Die Juristin empfiehlt, hier auf Nummer sicher zu gehen und mit der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen und Rücksprache zu halten.
Eine weitere „Masche“ sind mündliche Zusagen, die sich letztlich aber nicht im Vertrag wiederfinden. Ein einseitiger Ausstieg ohne Zustimmung des Vertragspartners gestalte sich in der Praxis aber mitunter schwierig bis unmöglich, warnt die Expertin. „Meist ist es kaum möglich, zu beweisen, dass sich das mündlich Versprochene mit dem schriftlich Vereinbarten nicht deckt“, weiß sie.
Die Gerichte würden dann oft die Auffassung vertreten, dass der Unternehmer den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältiger prüfen hätte müssen. „Daher beim Abschluss von Verträgen immer Vorsicht walten lassen“, warnt Schöllauf. „Besser die Vertragsbedingungen einmal zu viel lesen als einmal zu wenig“, schließt sie.