Unwetter: Wie sich Betriebe am besten schützen können
Mit der Unwetterhäufigkeit steigen auch die Schadenszahlen. Wo am häufigsten Fehler passieren, weiß Experte Gottfried Haider.
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Wenn dunkle Wolken aufziehen, Starkregen einsetzt und Blitze den Himmel erleuchten, ist buchstäblich immer öfter Feuer am Dach. Denn mit der Unwetterhäufigkeit steigen auch die Schadenszahlen. So wurden in der Steiermark im Vorjahr fast 27.000 Erdblitze registriert, umgerechnet schlug jeder vierte in der Steiermark ein. Insgesamt wurden rund 100.000 Blitze österreichweit registriert – ein Plus von 35 Prozent im Vergleich zu 2023. Laut dem Atlas des Informationsdienstes Aldis verzeichnete der Bezirk Voitsberg die höchste Blitzdichte bundesweit.
Für den Berufsgruppensprecher Erdung und Blitzschutz, Gottfried Haider, liegt einer der Gründe für die zunehmende Einschlagsdichte in der gestiegenen Baudichte und Versiegelung. „Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzschlags hat dadurch zugenommen.“ Wo in der Praxis am häufigsten Fehler passieren, wenn Vorkehrungen getroffen werden? „Meistens liegt es an der falschen Erdungsanlage. Wenn Anlagen nicht fachgerecht installiert werden, kann das zu großen Schäden führen.“ An Materialien oder der Qualität der Anlage zu sparen, räche sich oft im Schadensfall, so Haider. Je nach Gefahrensituation gebe es auch Abstufungen bei den Blitzschutzklassen. „Eine 100-prozentige Garantie gibt es bei Naturgewalten natürlich nie, aber mit einer professionell installierten Anlage lässt sich das Risiko auf ein Minimum reduzieren.“
Mit der Installation der Anlage ist es freilich nicht getan. „In Intervallen zwischen ein und zehn Jahren muss die Anlage auch gewartet werden“, mahnt Haider. Im Bescheid der Behörde seien die Prüfungsintervalle definiert. Wichtig sei auch, sagt der Fachmann, dass man im Fall von Auf- oder Zubauten – etwa bei Klimageräten, Lüftern oder Kamin – den Blitzschutz entsprechend mitdenken müsse. Heikel seien auch nachträglich installierte PV-Anlagen, weil sich dadurch die Gebäudenutzung ändert. „Auf jeden Fall sollte man unbedingt eine Blitzschutzfachkraft kontaktieren.“
Verursacht ein Blitz dennoch einen Schaden, springt die Gebäudeversicherung ein. „Allerdings sollte man sich die Vertragsbedingungen anschauen, oft ist nicht einmal eine Notunterkunft mitumfasst“, warnt Haider.