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Weltlandkarte Außenwirtschaft
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Services der AW Tirol

Wir beantworten alle Fragen zum Import- bzw. Exportgeschäft

Lesedauer: 6 Minuten

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22.04.2026

Internationalisierungsberatung

Geschäftspartnersuche im Ausland

Exportförderung und Exportfinanzierung

Warenlieferungen im EU-Binnenmarkt

Exporte in Drittländer

Begleitdokumente für Exportlieferungen

Temporäre Ausfuhr von Waren aus der EU - Carnet ATA

Dienstleistungen im Ausland

Einfuhr von Waren nach Österreich/in die EU

Vertragsgestaltung - INCOTERMS

Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten

Zolltarifnummern


Internationalisierungsberatung
Sie denken darüber nach, über die Grenze hinaus auf neuen Märkten aktiv zu werden? Die Außenwirtschaft Tirol unterstützt Sie gerne in all Ihren Belangen, die im Rahmen Ihres Internationalisierungsvorhabens auftreten. Wir beraten Sie gerne zu Erstfragen bezüglich des Markteintritts und vernetzen Sie mit den passenden Kontakten in Ihrem Zielmarkt!

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Jakob Rieser


Geschäftspartnersuche im Ausland
Wir erleichtern Ihnen den Einstieg in neue Märkte und liefern die richtigen Kontakte. Ob Lieferantensuche oder Vertriebswege – wir helfen Ihnen dabei, die richtigen Geschäftspartner in Ihrem Zielland zu finden!

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Jakob Rieser


Exportförderung und Exportfinanzierung
go-international
Die Internationalisierungsoffensive go-international ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Wirtschaftskammer Österreich. Neben einem großen Angebot an Veranstaltungen unterstützen wir Sie mit Direktförderungen (= nicht rückzahlbare Kostenzuschüsse von 50% der förderbaren Nettokosten). Direktförderungen stehen ausschließlich aktiven Mitgliedern der Wirtschaftskammern und Kammern der Ziviltechniker:innen zur Verfügung, die ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen exportieren möchten und substanzielle Wertschöpfung in Österreich erbringen. 

https://go-international.at/

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Daniela Kuperion


Warenlieferungen im EU-Binnenmarkt
Mit der Verwirklichung des EU Binnenmarktes und dem Wegfall der Grenzen, wird beim Grenzübertritt einer Ware vom Zoll auch keine Einfuhrumsatzsteuer mehr erhoben. Um dennoch eine grundsätzliche Besteuerung der Ware im Bestimmungsland zu gewährleisten, wurde analog dazu die Erwerbbesteuerung durch den Abnehmer eingeführt. Dieses System gilt aber nur für gewerbliche Warenlieferungen zwischen Unternehmern. Der Versandhandel an Endverbraucher ist anders geregelt.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Exporthandbuch.  

Ansprechpartner:innen für Tiroler UnternehmerInnen: Mario Mitterer; Jacqueline Taibon  

Exporte in Drittländer
Exporte in Drittländer bedeuten die Ausfuhr von Waren in Staaten außerhalb der EU; zollrechtlich gelten sie als Drittstaaten. Dabei müssen sowohl die EU-Ausfuhrvorschriften als auch die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Für Ausfuhrlieferungen sind neben dem Zollrecht noch die Bereich Steuer- und Außenhandelsrecht zu beachten.

Exporte in Nicht-EU-Länder: Umsatzsteuer

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Exporthandbuch.

Ansprechpartner:innen für Tiroler UnternehmerInnen: Mario Mitterer; Jacqueline Taibon 

Begleitdokumente für Exportlieferungen

Ursprungszeugnisse
Im internationalen Warenverkehr wird im Bestimmungsland für die Einfuhr von Waren oftmals die Vorlage eines Ursprungszeugnisses gefordert. Dies kann nach den Vorgaben des Käuferlandes nur für bestimmte Warenbereiche gelten (z. B. in der EU für Textilien oder Stahlwaren) oder auch generell für alle Waren (wie in einigen arabischen Ländern).  Neben dem Ursprungszeugnis bestätigt die Wirtschaftskammer Tirol auch noch andere exportrelevante Dokumente wie z. B. Exportrechnung, Packliste.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Informationsseite Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Sara Zanatta; Mario Mitterer; Jacqueline Taibon

Temporäre Ausfuhr von Waren aus der EU - Carnet ATA
Das Carnet ATA ist ein internationaler Zollvormerkschein, der es ermöglicht, Waren zu bestimmten Verwendungszwecken temporär in einem Teilnehmerstaat des Abkommens einzuführen, ohne dass hierfür Zollabgaben erhoben werden. Auch die Ausfuhrzollanmeldung in Österreich bzw. spätere Wiedereinfuhranmeldung ist bei Verwendung des Carnet ATA abgedeckt.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Informationsseite Carnet ATA.“

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Renate KhrewishMario Mitterer

 

Dienstleistungen im Ausland

Die EU-Dienstleistungsfreiheit ermöglicht es Tiroler Unternehmen, grenzüberschreitend tätig zu werden und Mitarbeiter vorübergehend ins Ausland zu entsenden.

Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit vom österreichischen Standort aus erfolgt und die Auftragsakquise im Heimatstaat stattfindet. Wird im Ausland eine feste Einrichtung (z. B. Büro) geschaffen, ist dort in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Arbeits- und Aufenthaltsrecht - Meldepflichten bei Ausübung
Viele EU-Staaten verlangen vorab eine Meldung der Entsendung sowie der eingesetzten Mitarbeiter:innen. Für diese gelten die Arbeits- und Entlohnungsbestimmungen des Gastlandes. Bei Nicht-EU-Bürger:innen können zusätzliche Visa- und Aufenthaltsbestimmungen gelten.

Gewerberecht
Im Ausland gelten grundsätzlich die gewerberechtlichen Vorschriften des jeweiligen Staates. Im reglementierten Bereich (z. B. Handwerk) ist häufig eine Anerkennung der Qualifikation oder eine Dienstleistungsanzeige erforderlich. Je nach Fall können zusätzliche Registrierungs- oder Nachweispflichten bestehen.

Eine übersichtliche Zusammenfassung zu den Entsendebestimmungen nach Deutschland, Italien und in die Schweiz finden Sie im Tiroler Exporthandbuch.

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Jakob Rieser

Steuerrecht
Dienstleistungen oder handwerkliche Arbeiten für ausländische Kunden, unterliegen in Bezug auf die Umsatzsteuer oftmals einer ausländischen Besteuerung. Ob aber der Leistungserbringer diese Steuer bei der ausländischen Behörde abführen muss oder der Auftraggeber Steuerschuldner wird, ist in umfangreichen Bestimmungen geregelt. Bei Aufträgen von Endverbrauchern wird aber immer der leistende Unternehmer in die Pflicht genommen und muss sich daher in vielen Fällen im anderen Mitgliedstaat steuerlich registrieren. Insbesondere bei Sprachschwierigkeiten ist oftmals ein Steuervertreter notwendig. Ob auch im Ausland zusätzliche Einkommensteuern/Quellensteuern zu entrichten sind, wird in den Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnen: Jacqueline Taibon

Einfuhr von Waren nach Österreich/in die EU
Beim Import von Waren aus Drittländern in die EU werden vom Zoll die Einfuhrabgaben berechnet und erhoben bzw. die Zulässigkeit der Einfuhr der Ware auf Basis der gemeinsamen Handelspolitik geprüft. Die Einfuhrabgaben setzen sich zusammen aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bzw. einer evtl. Verbrauchsteuer. 

Detaillierte Informationen zur Einfuhr von Waren finden Sie in unserem Importhandbuch

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnenMario Mitterer; Jacqueline Taibon

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Vertragsgestaltung - INCOTERMS
Bei Warenliefergeschäften kann durch Vereinbarung einer INCOTERMS-Klausel (standardisierte Lieferbedingungen im internationalen Handel) Verantwortung und Risiko zwischen Lieferanten und Käufer aufgeteilt und geklärt werden. Auch wenn die gewünschte Lieferbedingung im Kaufvertrag durch eine eigene Wortwahl vereinbart werden kann, ist die Verwendung der INCOTERMS empfehlenswert, da sie international harmonisiert, verstanden und anerkannt werden und daher auch bei unterschiedlichen Handelsgewohnheiten Unsicherheiten und Missverständnisse vermeiden.

Eine Zusammenfassung über die INCOTERMS ist auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht bzw. finden Sie in unserem Exporthandbuch.

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnenMario Mitterer; Jacqueline Taibon

Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten
Eine der wichtigsten Prioritäten der EU war und ist es, neue Marktchancen für europäische Unternehmen im Ausland zu eröffnen. Eine Möglichkeit, dies zu gewährleisten, ist durch Aushandlung von Handelsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern der EU.

Somit regelt die EU Ihre Handelsbeziehungen zu Drittländern mit Hilfe von Handelsabkommen (internationale Verträge). Diese dienen neben der Schaffung besserer Handelsmöglichkeiten auch der Beseitigung von entsprechenden Handelshemmnissen.

Handelsabkommen - WTO, EU-Drittstaaten

Ansprechpartner: Mario Mitterer; Jacqueline Taibon

Zolltarifnummern
Jede Ware kann im Zolltarif einer Zolltarifnummer zugeordnet werden. Durch Kenntnis der Zolltarifnummern ist es möglich zu prüfen, welcher Zollsatz bei der Einfuhr der Ware aus dem Drittland zur Anwendung kommt bzw. welche Beschränkungen (Verbote etc.) bei der Einfuhr oder Ausfuhr der Ware zu beachten sind.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Exporthandbuch.

Ansprechpartner für Tiroler UnternehmerInnenMario Mitterer; Jacqueline Taibon

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