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Neues Energieeffizienzgesetz: Was auf Tiroler Betriebe zukommt

Zentrale Eckpunkte, die es zu beachten gilt.

Lesedauer: 1 Minute

24.08.2026
 

Die Novelle des österreichischen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) hätte bereits vor dem Sommer erfolgen sollen- und wird nun aller Voraussicht nach zeitnah im Oktober folgen. Auch wenn der finale Gesetzestext also derzeit noch aussteht, stehen zentrale Eckpunkte bereits fest. Das Wichtigste: Nicht mehr die Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl oder Umsatz), sondern der tatsächliche Energieverbrauch entscheidet künftig über gesetzliche Pflichten. Damit fallen erstmals auch energieintensive KMU unter die Auditpflicht.

Neuer Maßstab: Der Gesamtenergieverbrauch

Bisher galt die Verpflichtung zu regelmäßigen Energieaudits primär für Großunternehmen (> 250 Mitarbeiter bzw. entsprechende Umsatz-/Bilanzgrenzen). Künftig ist allein der durchschnittliche jährliche Gesamtenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre ausschlaggebend.
Dabei werden alle Energieträger und -bereiche aggregiert erfasst:

  • Strom
  • Wärme & Kälte (Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser)
  • Mobilität & Fuhrpark (Treibstoffe, firmeneigene Flotten)

Die neuen Schwellenwerte im Überblick

Jährlicher Gesamtenergieverbrauch Gesetzliche Verpflichtung Mögliche Erfüllungswege
Ab 2.800 MWh (ca. 10 TJ) Verpflichtendes Energieaudit mit Aktionsplan

• Energieaudit gem. gesetzlichen Vorgaben inkl. konkretem Umsetzungsplan

• Anerkanntes Managementsystem (ISO 50001 bzw. ISO 14001/EMAS in Kombination mit Energieaudit)

• Energieleistungsvertrag (Contracting)

Ab 23.600 MWh (ca. 85 TJ) Verpflichtendes Energiemanagementsystem

• Zertifiziertes Managementsystem (z. B. ISO 50001)

• Energieleistungsvertrag (Contracting)

Hinweis
Betriebe unter 2.800 MWh Gesamtenergieverbrauch bleiben von diesen verpflichtenden Maßnahmen ausgenommen.

Wer ist in Tirol besonders betroffen?

Die Grenze von 2.800 MWh pro Jahr wird schneller erreicht als vielfach angenommen. Besonders im Blickpunkt stehen:

  • Hotellerie & Tourismusbetriebe (insb. mit Ganzjahresbetrieb, großen Wellness-/Spa-Bereichen oder eigener Wäscherei
  • Produktions-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit prozesswärme- oder kälteintensiven Anlage
  • Transport-, Logistik- und Dienstleistungsunternehmen mit nennenswertem Fuhrpar
  • Handelsbetriebe mit großen Verkaufs- oder Kühlflächen

Geplanter Zeitplan

  • Herbst 2026: Vorgesehener Umsetzungsstart auf EU-Ebene
  • 2027: Voraussichtliche Frist zur erstmaligen Vorlage von Energieaudits in Österreich
  • Bis 2028: Voraussichtliche Frist für die vollständige Implementierung zertifizierter Managementsysteme (bei Überschreiten der 23.600-MWh-Schwelle).

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  1. Energie-Inventur durchführen: Erfassen Sie unverzüglich Ihren Gesamtenergieverbrauch (Strom, Wärme, Treibstoffe) der letzten drei Jahre.
  2. Schwellenwert-Check: Prüfen Sie, ob Ihr Dreijahresschnitt die Grenze von 2.800 MWh bzw. 23.600 MWh erreicht oder überschreitet.
  3. Frühzeitig planen: Die Durchführung fundierter Audits sowie die Einführung von Managementsystemen erfordern mehrmonatige Vorlaufzeiten. Ein rechtzeitiger Start sichert Kapazitäten bei zertifizierten Auditoren und eröffnet unmittelbare Kostensenkungspotenziale bei den Betriebsausgaben.

Service & Beratung der Wirtschaftskammer Tirol 

Die Wirtschaftskammer Tirol/Abteilung Wirtschaftspolitik Innovation und Nachhaltigkeit unterstützt Sie bei der Vorbereitung. Nutzen Sie geförderte Beratungsangebote zur Energie- und Mobilitätsanalyse sowie zur Identifikation von Einsparpotenzialen.

Kontakt: Tel. 0590905-1395/1374 (Margit Schottmann und Johanna Fritz)

Hinweis
Anfang Dezember 2026 wird die Wirtschaftskammer Tirol ein Webinar zum neuen Energieeffizienzgesetz anbieten.
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