Neues Energieeffizienzgesetz: Was auf Tiroler Betriebe zukommt
Zentrale Eckpunkte, die es zu beachten gilt.
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Die Novelle des österreichischen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED III) hätte bereits vor dem Sommer erfolgen sollen- und wird nun aller Voraussicht nach zeitnah im Oktober folgen. Auch wenn der finale Gesetzestext also derzeit noch aussteht, stehen zentrale Eckpunkte bereits fest. Das Wichtigste: Nicht mehr die Unternehmensgröße (Mitarbeiterzahl oder Umsatz), sondern der tatsächliche Energieverbrauch entscheidet künftig über gesetzliche Pflichten. Damit fallen erstmals auch energieintensive KMU unter die Auditpflicht.
Neuer Maßstab: Der Gesamtenergieverbrauch
Bisher galt die Verpflichtung zu regelmäßigen Energieaudits primär für Großunternehmen (> 250 Mitarbeiter bzw. entsprechende Umsatz-/Bilanzgrenzen). Künftig ist allein der durchschnittliche jährliche Gesamtenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre ausschlaggebend.
Dabei werden alle Energieträger und -bereiche aggregiert erfasst:
- Strom
- Wärme & Kälte (Raumwärme, Prozesswärme, Warmwasser)
- Mobilität & Fuhrpark (Treibstoffe, firmeneigene Flotten)
Die neuen Schwellenwerte im Überblick
| Jährlicher Gesamtenergieverbrauch | Gesetzliche Verpflichtung | Mögliche Erfüllungswege |
| Ab 2.800 MWh (ca. 10 TJ) | Verpflichtendes Energieaudit mit Aktionsplan | • Energieaudit gem. gesetzlichen Vorgaben inkl. konkretem Umsetzungsplan • Anerkanntes Managementsystem (ISO 50001 bzw. ISO 14001/EMAS in Kombination mit Energieaudit) • Energieleistungsvertrag (Contracting) |
| Ab 23.600 MWh (ca. 85 TJ) | Verpflichtendes Energiemanagementsystem | • Zertifiziertes Managementsystem (z. B. ISO 50001) • Energieleistungsvertrag (Contracting) |
Wer ist in Tirol besonders betroffen?
Die Grenze von 2.800 MWh pro Jahr wird schneller erreicht als vielfach angenommen. Besonders im Blickpunkt stehen:
- Hotellerie & Tourismusbetriebe (insb. mit Ganzjahresbetrieb, großen Wellness-/Spa-Bereichen oder eigener Wäscherei
- Produktions-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit prozesswärme- oder kälteintensiven Anlage
- Transport-, Logistik- und Dienstleistungsunternehmen mit nennenswertem Fuhrpar
- Handelsbetriebe mit großen Verkaufs- oder Kühlflächen
Geplanter Zeitplan
- Herbst 2026: Vorgesehener Umsetzungsstart auf EU-Ebene
- 2027: Voraussichtliche Frist zur erstmaligen Vorlage von Energieaudits in Österreich
- Bis 2028: Voraussichtliche Frist für die vollständige Implementierung zertifizierter Managementsysteme (bei Überschreiten der 23.600-MWh-Schwelle).
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Energie-Inventur durchführen: Erfassen Sie unverzüglich Ihren Gesamtenergieverbrauch (Strom, Wärme, Treibstoffe) der letzten drei Jahre.
- Schwellenwert-Check: Prüfen Sie, ob Ihr Dreijahresschnitt die Grenze von 2.800 MWh bzw. 23.600 MWh erreicht oder überschreitet.
- Frühzeitig planen: Die Durchführung fundierter Audits sowie die Einführung von Managementsystemen erfordern mehrmonatige Vorlaufzeiten. Ein rechtzeitiger Start sichert Kapazitäten bei zertifizierten Auditoren und eröffnet unmittelbare Kostensenkungspotenziale bei den Betriebsausgaben.
Service & Beratung der Wirtschaftskammer Tirol
Die Wirtschaftskammer Tirol/Abteilung Wirtschaftspolitik Innovation und Nachhaltigkeit unterstützt Sie bei der Vorbereitung. Nutzen Sie geförderte Beratungsangebote zur Energie- und Mobilitätsanalyse sowie zur Identifikation von Einsparpotenzialen.
Kontakt: Tel. 0590905-1395/1374 (Margit Schottmann und Johanna Fritz)