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Seilbahnen, Fachgruppe

Verkauf & Verleih von Maulschlaufen für die Benutzung von Seilbahnen mit Hunden

Der Verkauf sowie der Besitz und die Nutzung von Maulschlaufen ist in Österreich ausdrücklich verboten.

Lesedauer: 1 Minute

24.08.2026

Der Verkauf (sowie bereits der Besitz und die Nutzung) von Maulschlaufen erfüllt in Österreich gemäß § 5 Abs. 2 Z 3 Tierschutzgesetz (TSchG) seit 1.1.2025 den Tatbestand der Tierquälerei und ist ausdrücklich verboten.

§ 5. Tierquälerei

(1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

[…] d) Vorrichtungen zur Bewegungseinschränkung verwendet, wenn diese physiologische Abläufe, das Hecheln oder die Wasseraufnahme, verhindern; […]

(siehe online unter: RIS - Tierschutzgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 20.08.2026)

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit führt das Bundeministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu eben diesem Paragraphen folgendes aus:

Hinweis: Darunter werden so genannte „Haltis“ (Kopfhalfter zum Führen von Hunden) oder Maulschlaufen verstanden.

Ausgenommen davon [Anm.: vom Verbot] ist die kurzfristige Verwendung dieser Hilfsmittel durch Tierärzte und Tierärztinnen, sowie durch Diensthundeführer und Diensthundeführerinnen.

(siehe online unter: FAQs zur Novelle des Tierschutzgesetzes)

Gleichzeitig wurde auch der Erwerb und der Besitz dieser Gegenstände verboten (ausgenommen sind wieder Tierärzt:innen und Diensthundeführer:innen):

(4) Das Inverkehrbringen, der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2 Z 3 nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. […] 

Hinweis
Falls Seilbahnunternehmen die Verwendung von Maulkörben bei Hunden in Ihren Beförderungsbedingungen festlegen, ist darauf zu achten, dass diese tierschutzkonform und an den jeweiligen Hund angepasst sind. Diesbezüglich wird auf die Broschüre der „Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz“ verwiesen:  Broschuere-A5-Der-passende-Maulkorb-fuer-Ihren-Hund.pdf

Für Rückfragen steht gerne zur Verfügung:

Mag. med. vet. Niklas Zacharias Baur, MSc,
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Landesveterinärdirektion
Wilhelm-Greil-Straße 17
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3245
E veterinaerdirektion@tirol.gv.at

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