EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing: Was Tiroler Betriebe jetzt wissen müssen
Ab 27. September 2026 gelten für Unternehmen strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Die Wirtschaftskammer Tirol informiert und unterstützt.
Lesedauer: 1 Minute
Erklärvideo: Worum geht's?
In diesem kurzen KI-generierten Video werden die wichtigsten Eckpunkte der EmpCo-Richtlinie und der neuen UWG-Bestimmungen gegen Greenwashing erläutert:
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ziel der neuen Regeln: Eindämmung von Greenwashing – Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig belegbar und nicht irreführend sein
- Geltungsbeginn: Neue UWG-Bestimmungen ab 27. September 2026 anzuwenden; für Altbestände gilt eine dreijährige Übergangsregelung bei zivilrechtlichen Ansprüchen
- Zentrale Neuerung: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich" oder „grün" sind nur noch bei anerkannten Umweltleistungen zulässig; Zukunftsaussagen (z. B. „klimaneutral bis 2035") erfordern einen geprüften, öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan
- Betroffen: Alle Unternehmen – auch kleine Betriebe –, die im B2C-Bereich mit Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsaussagen kommunizieren
- Offene Punkte: Die ergänzend geplante Green Claims-Richtlinie ist derzeit auf Eis gelegt; nationale Konkretisierungen im UWG werden laufend präzisiert
Webinar: Fokusthema EmpCo-RL – Nachhaltigkeitsaussagen rechtssicher gestalten
Im Rahmen der Webinarreihe „Produktbezogene Regulierung 2026" der Sustainable AG Unternehmensberatung und der Wirtschaftskammer Tirol widmet sich ein Webinar am 24. September gezielt der EmpCo-Richtlinie: Sie erfahren, welche Zukunftsaussagen künftig einen Umsetzungsplan erfordern und wie Sie EmpCo-Konformität strukturiert in Ihrem Unternehmen verankern.
Jetzt kostenlos zum Webinar anmelden!Vertiefende Informationen
Alle rechtlichen Details zu den neuen UWG-Bestimmungen, unzulässigen Umweltaussagen und häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie finden Sie hier: EmpCo: Neue UWG-Bestimmungen gegen Greenwashing – Rechtliche Infos