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Text Budget mit Kalkulation auf einem Notizblock, ringsum liegen Euroscheine und Euromünzen sowie Taschenrechner, Stifte, ein Smartphone, Notizbücher und eine Brille auf einem Holzuntergrund
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Kleinunternehmerregelung in Österreich und der EU

Was ist die Kleinunternehmerregelung, wie funktioniert sie und welche Vorteile bringt sie.

Lesedauer: 1 Minute

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17.03.2026

Der österreichische Kleinunternehmer mit Inlandsgeschäften:

Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsätze bis zu einer gewissen Grenze von der Umsatzsteuer befreit sind. Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde die Kleinunternehmergrenze in Österreich deutlich angehoben: Sie beträgt nun € 55.000,- brutto. Unternehmer, deren Umsätze diese Grenze nicht überschreiten, können von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren.

Eine wichtige Neuerung ist die 10%ige Toleranzgrenze: Bis zu einem Umsatz von € 60.500,- können im laufenden Jahr noch zur Gänze steuerfreie Umsätze getätigt werden. Bei einer Überschreitung von mehr als 10 % sind alle weiteren Rechnungen ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig. Wenn Sie verschiedene unternehmerische Tätigkeiten ausüben (z.B. Gewerbebetrieb, Vermietung, Land- und Forstwirtschaft), sind die Umsätze zusammenzurechnen. Sollte die Grenze nur um bis zu 10% überschritten werden, entsteht die Umsatzsteuerpflicht erst im Folgejahr.  

EU-weite Kleinunternehmerregelung:

Für EU-Unternehmer, die in Österreich die Kleinunternehmerbefreiung nutzen möchten, gelten zwei Grenzen: Die nationale österreichische Grenze von € 55.000,- und zusätzlich die EU-weite Grenze von € 100.000,- für alle EU-Umsätze zusammen. Bei Überschreiten der EU-Grenze werden die übersteigenden Umsätze sofort besteuert. Hier gibt es keine Toleranzgrenze.

Umgekehrt können österreichische Unternehmer die Kleinunternehmerbefreiung auch in anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen. Hierfür wurde ein eigenes Portal in FinanzOnline eingerichtet. Voraussetzung ist, dass sowohl die EU-Grenze von € 100.000,- als auch die nationale Kleinunternehmergrenze des jeweiligen Mitgliedstaates nicht überschritten werden. In Deutschland liegt die Grenze aktuell beispielsweise bei € 25.000,-.

Wichtige Konsequenz:

Der Vorsteuerabzug ist für Kleinunternehmer grundsätzlich ausgeschlossen.

Kleinunternehmer in der Sozialversicherung:

Gewerbliche Einzelunternehmer, die ihre selbstständige Tätigkeit bloß in geringem Ausmaß ausüben, können sich nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz ausnehmen lassen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man bereits durch ein zusätzliches Angestelltenverhältnis ÖGK versichert ist, um eine Mehrfachversicherung zu vermeiden.Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz (z.B. bei Arbeitsunfällen) bleibt jedoch aufrecht. Hier gilt eine jährliche Einkunftsgrenze in Höhe von € 6.613,20.

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