Mehr Vollzeit in Wien
Warum Wien bei Frauen die niedrigste und bei Männern die höchste Teilzeitquote hat – und welche steuerlichen Anreize Vollzeit attraktiver machen sollen.
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Teilzeit ist in Wien keine Frage von Vereinbarkeit: Frauen haben die niedrigste, Männer die höchste Teilzeitquote aller Bundesländer.
Das sehr gute Kinderbetreuungsangebot in Wie hilft den Familien eindeutig. Daher gilt es das vorhandene Know-How und das Arbeitskräftepotential besser zu nutzen und Vollzeit wieder attraktiver zu machen.
Dafür braucht es einen Absetzbetrag, um einen steuerlichen Anreiz für die Vollbeschäftigung zu liefern sowie eine Neugestaltung der staatlichen Beihilfen, damit Menschen nicht deshalb freiwillig in der Teilzeit verharren.
Fakten
In Wien arbeiten rund 31 Prozent aller erwerbstätigen Personen in Teilzeit. Wien liegt dabei sogar leicht besser als der Österreichschnitt (31,5 %). Die Sonderstellung Wiens zeigt sich aber im Geschlechtervergleich. Während Wien die geringste Teilzeit-Quote bei Frauen aufweist, liegt jene der Männer deutlich über dem Vergleichswert für Gesamt-Österreich. Über ein Fünftel reduziert Arbeitszeit freiwillig, also ohne äußeren Zwang. Der Großteil der Männer, die keine Vollzeit wünschen, ist zwischen 25 und 44 Jahre alt. Genau das ist die Kerngruppe, in der Wien Arbeitsvolumen braucht. Das Arbeitsvolumen-Potenzial ist groß und bezifferbar. Rechnet man freiwillige Teilzeit und jene, die keine Vollzeit gefunden haben, zusammen, könnten 34 % der Teilzeiterwerbstätigen im Haupterwerbsalter theoretisch Vollzeit arbeiten. Das sind fast 95.000 Personen bzw. über 43.000 Vollzeitäquivalente.
Forderungen
Die Anreizlogik sollte besonders bei jenen greifen, die schon nahe an Vollzeit sind, weil dort mit geringeren Anpassungen viel Arbeitsvolumen zu holen ist. Die Implementierung eines Absetzbetrages speziell für Vollzeitbeschäftigte wäre ein sinnvoller Anreiz, der die Steuerlast für Vollzeitarbeitende direkt reduziert. Im Falle eines Absetzbetrages von z. B. 1.000 EUR pro Jahr würde dies aufgrund des Wechsels von Teilzeit mit 20 Wochenstunden und einem monatlichen Bruttobezug von EUR 1.500 auf Vollzeit mit 40 Wochenstunden und einem monatlichen Bruttobezug von EUR 3.000 eine Steigerung des Nettogehalts um 77 % – das sind 6 Prozentpunkte mehr als ohne Absetzbetrag – bedeuten. Zudem sollten einkommensabhängige Beihilfen (z. B. Energie- oder Wohnbeihilfe) so reformiert werden, dass sie bei einer Erhöhung des Einkommens stufenweise sinken anstatt gleich gänzlich zu entfallen. So lohnt sich Mehrarbeit und Teilzeit wird nicht zur Falle.