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Person in Arbeitskleidung hält ein Tablet in der Hand und kontrolliert eine Messanzeige bei einem Wasserboiler in einem Heizsystem
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Erhaltungspflicht für Heizthermen und Boiler

Die Änderungen im Mietrecht per 1.1.2015 sind auch für Installateure wichtig

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2023

Wenn auch hauptsächlich für Wohnungsmieten relevant, gibt es auch für Geschäftsraummieten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (dies betrifft im Wesentlichen Gebäude, die vor 1953 errichtet wurden) seit 1.1.2015 eine maßgebliche Neuregelung bezüglich der Erhaltungspflicht von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten.

Wir haben die wichtigsten Fakten in einem Merkblatt zum Download für Sie zusammengefasst.


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