F-Gase Zertifizierung für Installateur:innen
Personenzertifizierung für Mitarbeiter:innen betreffend Arbeiten mit Wärmepumpen, Kühl- und Klimatechnik, Brandschutz
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Mit der neuen F-Gase-Verordnung sollen die Maßnahmen verschärft werden, u.a. durch strengere Höchstmengen (Quoten), erweiterte Verbote und Förderungen für klimafreundlichere Alternativen.
Geplant ist ein kompletter Ausstieg aus bestimmten F-Gas-Verwendungen bis 2050.
Weitere Informationen zu fluorierten Gasen und den speziellen Regeln für Wärmepumpen, Kühl- und Klimatechnik, den Brandschutz und elektrische Schaltanlagen.
Bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase (F-Gase) enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die ausreichend qualifiziertes Personal beschäftigen und denen ausreichende Arbeitsmittel zur Verfügung stehen. Folgende Tätigkeiten sind erfasst:
- Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von
- ortsfesten Kälteanlagen,
- ortsfesten Klimaanlagen,
- ortsfesten Wärmepumpen,
- ortsfesten Brandschutzeinrichtungen,
- Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern sowie
- elektrischen Schaltanlagen
- ortsfesten Kälteanlagen,
- Dichtheitskontrollen der in Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 aufgeführten Einrichtungen
- Rückgewinnung von F-Gasen gemäß Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573
Arten von Zertifikaten
1) Unternehmenszertifikat
Nach der F-Gase-Verordnung müssen Unternehmen ein Unternehmenszertifikat und Arbeitnehmer:innen, die Arbeiten an Wärmepumpen und dergleichen mit Eingriff in den Kältekreislauf durchführen, Personenzertifikate besitzen. Für die Antragstellung und Ausstellung eines Unternehmenszertifikates ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zuständig.Â
2) Personenzertifikate
Es wird zwischen Zertifikaten der Kategorie I und Kategorie II unterschieden.
Kategorie I
Die Kategorie I umfasst folgende Tätigkeiten: Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung von F-Gasen aus Anlagen mit einer Füllmenge von mehr als 3 kg bzw. aus hermetischen Systemen mit mehr als 6 kg.
Kategorie II
Die Kategorie II umfasst folgende Tätigkeiten: Installation, Wartung, Instandhaltung und Rückgewinnung von F-Gasen aus Anlagen mit einer Füllmenge von weniger als 3 kg bzw. aus hermetischen Systemen mit weniger als 6 kg.
Personenzertifikate für Tätigkeiten mit fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen)
Unter welchen Voraussetzungen können Personenzertifikate von der Bundesinnung ausgestellt werden?