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Die Hand einer Person im Ausschnitt, die die belgische Flagge schwingt, im Hintergrund historische Gebäude.
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PPWR in Belgien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Belgien

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 31.08.2026
Die Länderinformationen geben einen kompakten Überblick über den aktuellen Stand der PPWR-Umsetzung in Belgien sowie die bestehenden nationalen Registrierungs- und EPR-Verpflichtungen für Verpackungen.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Belgien

Belgien verfügt bereits über ein etabliertes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen. Der bestehende nationale Rechtsrahmen wird derzeit an die Anforderungen der PPWR angepasst.

Mit Anwendung der PPWR ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Definition des Herstellers, der Registrierung im Herstellerregister sowie bei der Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für nicht in Belgien niedergelassene Hersteller.

Achtung

Eine wesentliche Änderung betrifft zudem die bisherige 300-kg-Schwelle, die nach Angaben von Fost Plus und Valipac infolge der PPWR nicht mehr anwendbar ist. Damit können künftig auch Unternehmen mit geringeren Verpackungsmengen den entsprechenden EPR-Pflichten unterliegen.

Zuständige Behörde der PPWR in Belgien

Zuständige Stelle für Verpackungen und die erweiterte Herstellerverantwortung ist die Interregionale Kommission für EPR (EPRiBEL). Sie ist für die belgienweite Koordinierung und Überwachung der Verpflichtungen im Verpackungsbereich zuständig.

Kontakt:
Interregionale Kommission für EPR (EPRiBEL)
Gaucheretstraat 92–94
B-1030 Brüssel
Telefon: +32 2 209 03 60
E-Mail: info@epribel.be

Herstellerregister gemäß PPWR in Belgien

Die PPWR verpflichtet Hersteller zur Registrierung in einem nationalen Herstellerregister. Für Belgien ist vorgesehen, dass die Registrierung ab 2027 über Fostplus bzw. Valipac erfolgt.

Neben der Registrierung sind entsprechende Meldepflichten vorgesehen. Welcher Weg für ein Unternehmen relevant ist, hängt insbesondere davon ab, ob Haushalts- oder Industrie- bzw. Gewerbeverpackungen betroffen sind.

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Belgien

Belgien verfügt bereits über zwei etablierte Systeme für die kollektive Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung:

  • Fostplus ist für Haushaltsverpackungen zuständig.
  • Valipac ist für Industrie- und Gewerbeverpackungen zuständig.

Das belgische System unterscheidet damit klar zwischen diesen beiden Verpackungsströmen.

Fost Plus übernimmt die EPR-Verpflichtungen im Bereich der Haushaltsverpackungen, während Valipac die entsprechenden Aufgaben für industrielle und gewerbliche Verpackungen wahrnimmt.

Unternehmen können anhand der von Fostplus zur Verfügung gestellten Checkliste prüfen, ob für sie eine Mitgliedschaft erforderlich ist. Die Höhe der Beiträge richtet sich insbesondere nach Material und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Einen Überblick über die Gebühren finden Sie unter Fostplus | Green Dot Rates.

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Belgien

Ist ein Hersteller nicht in Belgien niedergelassen, muss er für die Erfüllung seiner EPR-Verpflichtungen einen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative for EPR) bestellen. Dieser übernimmt in Belgien die entsprechenden Verpflichtungen des ausländischen Herstellers.

Der bevollmächtigte Vertreter muss in Belgien ansässig und bei EPRIBEL registriert sein.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem belgischen Markt bereitstellen, sollten zunächst prüfen, ob sie nach der neuen PPWR-Definition als Hersteller gelten. Dabei ist zu beachten, dass die bisher in Belgien relevante 300-kg-Schwelle nicht mehr gilt.

Abhängig von der Art der Verpackungen ist anschließend insbesondere die Beteiligung bei Fostplus für Haushaltsverpackungen bzw. Valipac für Industrie- und Gewerbeverpackungen zu prüfen. Unternehmen ohne Niederlassung in Belgien müssen darüber hinaus die Anforderungen an die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für die EPR berücksichtigen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Brüssel gerne zur Verfügung:

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Brüssel
Telefon: +32 2 645 16 50
E-Mail: bruessel@wko.at

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