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PPWR in Dänemark: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Dänemark

Lesedauer: 4 Minuten

Stand: 31.07.2026
Dänemark hat wesentliche Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung bereits umgesetzt, weitere Anpassungen folgen mit der PPWR. Informationen zu zuständigen Stellen, Registrierung, Herstellerregister, Organisationen für Herstellerverantwortung, bevollmächtigten Vertretern und Pflichten für Unternehmen mit Tätigkeit in Dänemark.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Dänemark

Die dänische Umweltbehörde weist darauf hin, dass zahlreiche Detailfragen zur PPWR derzeit noch auf EU-Ebene konkretisiert werden und weitere Leitlinien sowie delegierte und Durchführungsrechtsakte noch ausstehen. Mit deren Erlass sind in den kommenden Jahren weitere Anpassungen der dänischen Verpackungsvorschriften zu erwarten. Die erste Novellierung wird bereits für den Sommer 2026 erwartet.

Gleichzeitig hat Dänemark die Entwicklungen auf EU-Ebene frühzeitig begleitet und wesentliche Anpassungen bereits im Zuge der Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in nationales Recht integriert.

Eine eigene Begleitgesetzgebung zu Implementierung der PPWR gibt es derzeit noch nicht. 

Die dänische Umweltbehörde ist weiters mit der Entwicklung der zukünftigen Designkriterien beauftragt, die die Grundlage für die gestaffelte Herstellerverantwortung bildet. Siehe auch Beilage 14 in der Verordnung BEK nr 1146 af 29/09/2025, z.B. Punkt 3.6 „Designkriterien für die Werkstoffunterkategorie Pappe“ bzw. Punkt 3.7 „Designkriterien für die Werkstoffunterkategorie Papier“. Preise für die einzelnen Kategorien im Zuge der EPR können finden Sie unter Priser | emballageindberetning.dk.

Zuständige Behörde der PPWR in Dänemark

Die dänische Umweltbehörde (Miljøstyrelsen (The Danish Environmental Protection Agency)) ist die zentrale nationale Anlaufstelle für Fragen zur Herstellerverantwortung für Verpackungen sowie zur Umsetzung der PPWR.

Derzeit stehen die meisten Informationen zur PPWR ausschließlich in dänischer Sprache zur Verfügung. Es ist jedoch davon auszugehen, dass – ähnlich wie bereits bei den Informationen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) – künftig auch englischsprachige Inhalte bereitgestellt werden.

Ergänzende und teilweise sehr praxisnahe Informationen zur PPWR sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung veröffentlichen zudem die in Dänemark tätigen Organisationen für Herstellerverantwortung bzw. autorisierten Vertreter (siehe unten).

Nähere Infos:

Herstellerregister gemäß PPWR in Dänemark

Unternehmen, die im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verpackte Produkte unmittelbar an Endverbraucher (Verbraucher oder gewerbliche Endkunden) in Dänemark vertreiben, unterliegen grundsätzlich den dänischen Registrierungs- und Meldepflichten.

Die Registrierung und Erfüllung der laufenden Meldepflichten erfolgen über Dansk Producentansvar (DPA – Danish Producer Responsibility). Die DPA ist keine staatliche Behörde, sondern eine auf Grundlage des dänischen Environmental Protection Act eingerichtete Organisation, die im Auftrag der dänischen Umweltbehörde zentrale Aufgaben bei der Verwaltung der erweiterten Herstellerverantwortung wahrnimmt.

Nähere Infos:

Hinweis
Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Dänemark können sich nur mittels eines autorisierten Vertreters registrieren (siehe unten)!

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Dänemark

Für Verpackungen bestehen in Dänemark mehrere zugelassene Organisationen für Herstellerverantwortung. Diese übernehmen für ihre Mitglieder die praktische Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), insbesondere die Organisation und Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sowie weitere EPR-Verpflichtungen.

Zu den wichtigsten PROs zählen insbesondere:

Die Mitgliedschaft ist für Unternehmen, die Verpackungen erstmals auf dem dänischen Markt bereitstellen, grundsätzlich verpflichtend.

Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representative) für Dänemark

Unternehmen, die keine Niederlassung in Dänemark haben und nach den dänischen EPR-Vorschriften registrierungspflichtig sind, können verpflichtet sein, einen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative) zu bestellen.

Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt die rechtliche Vertretung des Herstellers gegenüber den dänischen Behörden und dem Herstellerregister (Dansk Producentansvar – DPA). Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Registrierung des Herstellers, die Kommunikation mit den Behörden sowie – je nach Beauftragung – die Erfüllung weiterer administrativer Pflichten.

Auf der Webseite von Dansk Produkt Ansvar (DPA − Danish Producer Responsibility) kann im DPA-Register nach einem autorisierten Vertreter gesucht werden: DPA-Search − Dansk Producentansvar.

Auf der Seite gibt es auch eine Suche, mit deren Hilfe nach Name, Produktart etc. gesucht werden kann. Weitere Informationen zum Registrierungsprozess finden Sie unter Authorised representative − Dansk Producentansvar. 

Zu den registrierten autorisierten Vertretern zählen beispielsweise:

Achtung

Einige Unternehmen übernehmen beide Funktionen gleichzeitig. So sind VANA A/S und Emballageretur sowohl als PROs als auch als bevollmächtigter Vertreter tätig.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Bereits nach geltendem dänischem Recht bestehen umfangreiche Registrierungs-, Melde- und Finanzierungsverpflichtungen für Unternehmen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), wenn sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem dänischen Markt bereitstellen. 

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Stockholm gerne zur Verfügung, welches Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen in diesem Bereich mitbetreut:

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Stockholm
Telefon: +46 8 534 888 40
E-Mail: stockholm@wko.at

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