PPWR in Finnland: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Finnland
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Finnland
Offizielle nationale Leitlinien oder weiterführende Informationen zur praktischen Umsetzung der PPWR liegen in Finnland bislang nur eingeschränkt vor.
Der Finnische Verpackungsverband (The Finnish Packaging Association – SPY) hat bereits ein Informationsschreiben zur PPWR veröffentlicht und informiert seine Mitglieder laufend über die neuen Anforderungen.
Weitere nationale Begleitmaßnahmen oder ergänzende Umsetzungshinweise wurden bislang nicht veröffentlicht.
Zuständige Behörde der PPWR in Finnland
Die Vorbereitung der nationalen Vorschriften zur PPWR liegt beim Ministry of the Environment.
Für die Überwachung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Führung des Herstellerregisters ist die Finnish Supervisory Agency zuständig. Die Verwaltung der erweiterten Herstellerverantwortung erfolgt auf Grundlage des finnischen Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Der Finnische Verpackungsverband (The Finnish Packaging Association – SPY) unterstützt Unternehmen durch Informationen und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der PPWR.
Für die autonome Region Åland besteht ein eigenes System der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Åländische Landesregierung ist die Aufsichtsbehörde für die Produzentenverantwortung auf Åland.
Herstellerregister gemäß PPWR in Finnland
Das Herstellerregister wird von der Finnish Supervisory Agency geführt.
Über den Informationsdienst des Herstellerregisters können Informationen über registrierte Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, bevollmächtigte Vertreter sowie deren Mitglieder abgerufen werden.
Der Waste Management Compass (Abfallwirtschaftskompass) ist ein vom Finnischen Umweltinstitut betriebener Informationsdienst. Er bündelt Informationen über registrierte Unternehmen und Organisationen im finnischen Abfallwirtschaftssystem und erleichtert den Zugang zu offiziellen Informationsangeboten sowie elektronischen Diensten im Bereich Abfallwirtschaft und Produktverantwortung. Künftig soll der Dienst weitere Informationen zu Abfällen und Produkten zentral für die öffentliche Nutzung bereitstellen.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Finnland
In Finnland bestehen mehrere Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs), die jeweils für unterschiedliche Produktgruppen bzw. Verpackungsmaterialien zuständig sind.
Der Beirat für finnische Organisationen für Herstellerverantwortung ist ein Kooperationsnetzwerk der in Finnland tätigen PROs und fördert den fachlichen Austausch sowie die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationen.
Unternehmen können ihre Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung grundsätzlich auf drei Arten erfüllen:
- durch den Beitritt zu einer bestehenden Organisation für Herstellerverantwortung,
- durch die Gründung einer eigenen Organisation für Herstellerverantwortung oder
- in Ausnahmefällen durch die unmittelbare Erfüllung der Verpflichtungen nach Registrierung im Herstellerregister.
Organisationen für Herstellerverantwortung sind gemeinnützige Einrichtungen, die von Herstellern gegründet und verwaltet werden und die gesetzlichen Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung im Namen ihrer Mitglieder erfüllen.
Da die Herstellerverantwortung in Finnland produktbezogen organisiert ist, kann je nach Produkt eine Mitgliedschaft bei mehreren Organisationen für Herstellerverantwortung erforderlich sein. Vertreibt ein Unternehmen beispielsweise ein Elektrogerät einschließlich Verpackung und Batterie, können für jede dieser Produktgruppen unterschiedliche Organisationen für Herstellerverantwortung zuständig sein.
Nähere Infos:
Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Finnland
Das Produzentenregister enthält auch Informationen über bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives). Die Bevollmächtigung erfolgt über die PROs.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem finnischen Markt bereitstellen, sollten insbesondere prüfen,
- ob eine Registrierung im Herstellerregister erforderlich ist,
- welche Organisation für Herstellerverantwortung für ihre Produkte zuständig ist,
- ob gegebenenfalls eine Mitgliedschaft bei mehreren Organisationen für Herstellerverantwortung erforderlich ist sowie
- welche Melde- und Finanzierungspflichten nach finnischem Recht bestehen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Stockholm gerne zur Verfügung, welches Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen in diesem Bereich mitbetreut:
Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Stockholm
Telefon: +46 8 534 888 40
E-Mail: stockholm@wko.at