Zum Inhalt springen
Die französische Flagge weht im Wind, im Hintergrund das Gewölbe des Triumphbogens
© olrat | stock.adobe.com

PPWR in Frankreich: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Frankreich

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 13.08.2026
Die erweiterte Herstellerverantwortung in Frankreich betrifft Verpackungen und zahlreiche Produktgruppen. Informationen zu Registrierung, Identifiant Unique, Öko-Organisationen, gewerblichen Verpackungen und bevollmächtigten Vertretern zeigen die wichtigsten Pflichten für Unternehmen auf.

Ausgangslage & Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Frankreich

In Frankreich existiert bereits seit 1975 ein verankertes System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR / Responsabilité élargie du producteur – REP), dem das EU-Umweltprinzip „Pollueur = Payeur“ (Verursacherprinzip) zugrunde liegt.

Mit dem französischen AGEC-Gesetz von 2020 (LOI n° 2020-105 du 10 février 2020) wurde das System massiv ausgebaut. Neben Verpackungen wurden zahlreiche weitere Produktkategorien (z.B. Spielzeug, Sportartikel, Bauprodukte, Textilien, Schmieröle) einbezogen. Die Rechtsgrundlage bildet Art. L. 541-10 des französischen Umweltgesetzbuchs (Code de l'environnement). Die Verpflichtungen betreffen alle Unternehmen – auch ausländische – sobald sie als Inverkehrbringer auf dem französischen Markt agieren.

Anpassung an die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Mit dem Inkrafttreten der europäischen PPWR (EU 2025/40) passt Frankreich seine nationalen Vorschriften an den EU-Rechtsrahmen an. Frankreich nutzt dabei die im Verordnungsrahmen vorgesehenen nationalen Spielräume:

  1. Beibehaltung strengerer nationaler Maßnahmen: Nach Art. 4 PPWR können bestehende nationale Vorschriften beibehalten werden, sofern sie der Europäischen Kommission gemeldet werden.
  2. Modulation der Öko-Beiträge (Éco-contributions): Frankreich nutzt den Spielraum zur Öko-Modulation, um Umwelt-Anreize (Prämien für Reparaturfähigkeit/Langlebigkeit bzw. Malus-Zahlungen für nicht umweltfreundliche Produkte) festzulegen.

Wichtige Regelungen nach Sektoren & B2B-Verschiebung

  • B2C-Bereich: Die Vorschriften gelten nicht nur für Verpackungen, sondern auch für zahlreiche Produktgruppen selbst.
  • B2B-Bereich (Gewerbliche Verpackungen): Neben dem Gastronomiesektor unterliegen nun auch gewerbliche Verpackungen der Entsorgungs- und Beitragspflicht.
    • Wichtige Friständerung: Die ursprünglich für Juli 2026 vorgesehene operative Umsetzung des B2B-EPR-Systems wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben. Zugelassene Öko-Organisationen sind jedoch aufgefordert, bereits ab September 2026 ihre Tarife für 2027 zu veröffentlichen.

Zuständige Behörde der PPWR in Frankreich

Die Überwachung aller REP-Sektoren obliegt dem französischen Staat über die ADEME (Agence de la transition écologique). Innerhalb der ADEME wurde hierfür die DSREP (Direction de la Supervision des Filières REP) eingerichtet.

Aufgaben der DSREP/ADEME:

  • Überwachung der Zielerreichung der einzelnen Branchen und Auditierung der Öko-Organisationen.
  • Jährliche Erfassung und Veröffentlichung von Daten über:
    • Auf den Markt gebrachte Produkt- und Verpackungsmengen
    • Gesammelte, wiederverwendete, reparierte und recycelte Abfallmengen

Kontaktdaten der Behörde: ADEME – Agence de la transition écologique

Herstellerregister gemäß PPWR in Frankreich & Identifikationsnummer (IDU)

In Frankreich ist die Registrierung im nationalen System zwingend vorgeschrieben. Als Nachweis der Konformität erhält jeder Hersteller/Inverkehrbringer für jede betroffene Branche eine eindeutige Kennnummer: den Identifiant Unique (IDU).

  • Funktionsweise: Bringt ein Unternehmen Produkte in mehreren REP-Branchen auf den Markt (z.B. Haushaltsverpackungen + Textilien), besitzt es mehrere IDUs.
  • Ausstellung: Die Vergabe des IDU erfolgt über die jeweilige zugelassene Öko-Organisation nach Vertragsabschluss und Registrierung bei der ADEME.

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs/Éco-organismes) in Frankreich

Hersteller müssen ihren Verpflichtungen nachkommen, indem sie sich einer staatlich zugelassenen Öko-Organisation (Éco-organisme) anschließen oder ein behördlich genehmigtes individuelles Rücknahmesystem einrichten.

Übersicht der wichtigsten französischen Öko-Organisationen nach Sektoren

Sektor/Produktkategorie Zugelassene Öko-Organisation(en)
Haushaltsverpackungen & Papiere Citeo, Adelphe
Gewerbliche Verpackungen (B2B) Citeo Pro
Elektro- & Elektronikgeräte (WEEE) Ecosystem, Ecologic
Möbel, Heimwerker- & Gartenartikel Ecomaison, Valdelia (für Gewerbemöbel)
Textilien, Schuhe & Haushaltswäsche Refashion
Batterien & Akkumulatoren Batribox (Bausektor), Corepile, Screlec
Sport- & Freizeitartikel / Spielzeug Ecologic, Ecomaison
Reifen Aliapur
Schmieröle Cyclevia
Chemische Produkte EcoDDS
Tabakprodukte Alcome
Medizinische Abfälle / Medikamente Dastri (perforierend), Cyclamed (Altmedikamente)
Sport- & Freizeitboote APER

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Frankreich

Gemäß den Vorgaben der PPWR sowie dem französischen Umweltrecht müssen ausländische Unternehmen (z.B. österreichische Online-Händler), die Produkte oder Verpackungen im Wege des Fernabsatzes direkt an Endverbraucher in Frankreich verkaufen, einen bevollmächtigten Vertreter (Représentant mandataire) mit Sitz in Frankreich benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt im Namen des ausländischen Herstellers die Registrierung bei den zuständigen Öko-Organisationen, den Erhalt der IDU-Nummern sowie die laufende Mengenmeldung und Entrichtung der Öko-Beiträge.

Ansprechpartner & Beratung

Haben Sie Fragen zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung oder zur PPWR in Frankreich? Das AußenwirtschaftsCenter Paris unterstützt Sie gerne bei rechtlichen und praktischen Detailfragen.

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Paris
6, avenue Pierre 1er de Serbie
F-75116 Paris
Telefon: +33 1 53 23 05 05
E-Mail: paris@wko.at

Weitere interessante Artikel