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Die kroatische Flagge weht im Wind, im Hintergrund eine Stadtansicht.
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PPWR in Kroatien: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Kroatien

Lesedauer: 3 Minuten

Stand: 31.07.2026
Kroatien setzt die Herstellerverantwortung für Verpackungen bis zur Anwendung der PPWR weiterhin nach den bestehenden nationalen Vorschriften um. Informationen zum Herstellerregister, zu den Pflichten im EPR-System, zu bevollmächtigten Vertretern sowie Hinweise für österreichische Unternehmen.

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Kroatien

Bislang wurden in Kroatien keine spezifischen nationalen Durchführungsbestimmungen zur  PPWR veröffentlicht. Bis zum Anwendungsbeginn der PPWR richtet sich die Herstellerverantwortung für Verpackungen weiterhin nach den bestehenden kroatischen Vorschriften, insbesondere der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle

Das derzeitige System umfasst insbesondere die Registrierung von Herstellern, die Erfüllung der Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), die Finanzierung der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen sowie die Einbindung in die bestehenden nationalen Sammel- und Recyclingsysteme.

Zuständige Behörde der PPWR in Kroatien

Das Ministerium für Umweltschutz und grüne Transformation ist für den gesetzlichen Rahmen der Abfallwirtschaft sowie für die nationale Umsetzung und Weiterentwicklung der Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung zuständig.

Herstellerregister gemäß PPWR in Kroatien

Kroatien verfügt bereits über ein staatlich organisiertes System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen.

Die Registrierung erfolgt über das elektronische Register der Hersteller mit erweiterter Verantwortung (Registar proizvođača s proširenom odgovornosti – RPPO), das vom kroatischen Umwelt- und Energieeffizienzfonds FZOEU geführt wird.

Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem kroatischen Markt bereitstellen (zB Hersteller, Importeure oder innergemeinschaftliche Erwerber), unterliegen grundsätzlich der Registrierungspflicht sowie den entsprechenden Melde- und Finanzierungspflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Kroatien

In Kroatien bestehen derzeit keine Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) für Verpackungen, wie sie beispielsweise in Dänemark oder Schweden tätig sind.

Die Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung werden über ein staatlich organisiertes System abgewickelt. Hersteller und Importeure entrichten ihre Beiträge an den Environmental Protection and Energy Efficiency Fund (FZOEU), der die Finanzierung und Organisation der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Verpackungsabfällen übernimmt.

Bevollmächtigte Vertreter (Authorised Representatives) für Kroatien

Nach dem geltenden kroatischen Recht können außerhalb Kroatiens niedergelassene Unternehmen einen bevollmächtigten Vertreter (Authorised Representative) bestellen, der die Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung im Namen des Herstellers wahrnimmt. Unternehmen sollten jedoch vorab prüfen, ob diese ihre Verpflichtungen direkt erfüllen müssen oder ob die Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters zweckmäßiger bzw. erforderlich ist.

Der bevollmächtigte Vertreter weist seine Vertretungsbefugnis gegenüber dem FZOEU im Rahmen der Registrierung im Herstellerregister (RPPO) nach und übernimmt insbesondere die Kommunikation mit den zuständigen Behörden sowie die Erfüllung der administrativen Verpflichtungen.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem kroatischen Markt bereitstellen, sollten insbesondere prüfen,

  • ob eine Registrierung im RPPO erforderlich ist,
  • welche Melde- und Finanzierungspflichten bestehen,
  • ob für die Erfüllung der Verpflichtungen ein bevollmächtigter Vertreter bestellt werden sollte
  • ob sie selbst als „Hersteller“ bzw. „Inverkehrbringer“ gemäß den kroatischen Vorschriften gelten oder ob diese Rolle durch einen kroatische Importeuer übernommen werden sollte

Bis zum Erlass weiterer nationaler Vorschriften bilden die bestehenden kroatischen Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung den maßgeblichen Rechtsrahmen.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Zagreb gerne zur Verfügung: 

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Zagreb
Telefon: +385 1 488 19 00
E-Mail: zagreb@wko.at

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