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Die Flagge Luxemburgs weht unter blauem Himmel im Wind.
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PPWR in Luxemburg: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Luxemburg

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 31.08.2026
Die Länderinformation bietet einen kompakten Überblick über die Umsetzung der PPWR und die bestehenden EPR-Anforderungen in Luxemburg sowie die zuständigen Stellen und wesentlichen Verpflichtungen für österreichische Unternehmen.    

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Luxemburg

In Luxemburg besteht bereits ein System der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen.

Für Haushaltsverpackungen sowie Industrie- und Gewerbeverpackungen müssen die Verantwortlichen eine zugelassene Organisation mit der Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen beauftragen.

Zuständige Behörde der PPWR in Luxemburg

Zuständige Behörde für Verpackungen und Verpackungsabfälle ist das Luxemburger Umweltamt.

Kontakt:
Administration de l’environnement
1, avenue du Rock'n'Roll
L-4361 Esch-sur-Alzette
Telefon: +352 247 − 59 001
E-Mail: emballages@aev.etat.lu

Herstellerregister gemäß PPWR in Luxemburg

In Luxemburg wird das Herstellerregister vom Umweltamt geführt. Ein Hersteller ist verpflichtet, der für die Herstellerverantwortung zuständigen Organisation (VALORLUX) beizutreten. Wenn ein Unternehmen Mitglied bei VALORLUX wird, übernimmt VALORLUX die Registrierung beim Umweltamt.

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Luxemburg

Für Haushaltsverpackungen sowie Industrie- und Gewerbeverpackungen ist VALORLUX die einzige zugelassene Organisation, die die Verpflichtungen aus der erweiterten Herstellerverantwortung für die betroffenen Unternehmen übernehmen kann.

Verpackungs-Verantwortliche müssen daher Mitglied bei VALORLUX werden und die Organisation vertraglich mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen beauftragen.

Die Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe insbesondere von Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen abhängt.

VALORLUX stellt darüber hinaus Informationen zur Mitgliedschaft, FAQ sowie eine Checkliste zur Verfügung, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Verpflichtungen prüfen können.

Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Luxemburg

Europäische Hersteller, die nicht in Luxemburg ansässig sind, sind verpflichtet, einen EPR-Bevollmächtigten zu benennen.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die Verpackungen in Luxemburg in Verkehr bringen, sollten insbesondere prüfen, ob sie nach den luxemburgischen Vorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Ist dies der Fall, ist für Verpackungen eine Beteiligung bei VALORLUX erforderlich.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsCenter Brüssel gerne zur Verfügung, welches Luxemburg in diesem Bereich mitbetreut:

Österreichisches AußenwirtschaftsCenter Brüssel
Telefon: +32 2 645 16 50
E-Mail: bruessel@wko.at

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