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Die Flagge Litauens weht vor einer Stadtlandschaft im Wind.
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PPWR in Litauen: Verpackungsvorgaben für Unternehmen

Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Litauen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 31.08.2026
Informationen zur Umsetzung der PPWR in Litauen, sowie zu bestehenden Herstellerverantwortungssystemen, zu Registrierung und Meldung, Umweltabgaben, zuständigen Behörden sowie Verpflichtungen für österreichische Unternehmen bei der Lieferung verpackter Waren nach Litauen. 

Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Litauen

In Litauen bestehen derzeit keine zusätzlichen nationalen Registrierungsverfahren für Verpackungshersteller oder Erstinverkehrbringer, die über die bestehenden Vorgaben hinausgehen. Die Regelungen zur Verpackungsverantwortung werden weiterhin durch das litauische Abfallwirtschaftsgesetz (Atliekų tvarkymo įstatymas) sowie durch die zugelassenen Herstellerverantwortungssysteme (PROs) umgesetzt. Ein separates, staatlich geführtes Verpackungsregister ist aktuell nicht vorgesehen. Unternehmen erfüllen ihre Verpflichtungen wie bisher über die Teilnahme an einem PRO‑System oder – bei kleineren Verpackungsmengen – direkt über die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen.

Zuständige Behörden der PPWR in Litauen

Herstellerregister gemäß PPWR in Litauen

Litauen führt kein eigenständiges Verpackungsherstellerregister. Die Registrierung erfolgt indirekt über die Herstellerverantwortungssysteme (PROs), die die angeschlossenen Unternehmen verwalten und gegenüber der Umweltbehörde berichten.

Organisationen der Herstellerverantwortung (PROs) in Litauen

Bevollmächtigter Vertreter für Litauen

Litauen sieht keine verpflichtende Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für ausländische Unternehmen vor, die Verpackungen oder verpackte Waren nach Litauen liefern. Unternehmen können ihre Verpflichtungen selbst erfüllen, oder über ein zugelassenes PRO‑System abwickeln.

Eine Vertretung wird nur dann relevant, wenn ein Unternehmen in Litauen keine steuerliche Registrierung besitzt und umweltbezogene Steuerpflichten entstehen.

Hinweis für österreichische Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die verpackte Waren nach Litauen liefern, sollten prüfen, ob sie als Erstinverkehrbringer gelten.

In diesem Fall können folgende Verpflichtungen entstehen:

  • Teilnahme an einem PRO‑System,
  • Meldung der Verpackungsmengen,
  • Entrichtung der Umweltverschmutzungssteuer.

Bei Verpackungsmengen unter 0,5 Tonnen pro Jahr können die Verpflichtungen direkt durch das Unternehmen erfüllt werden. Ab 0,5 Tonnen pro Jahr wird die Teilnahme an einem PRO‑System in der Praxis empfohlen, da diese Organisationen die Sammlung, Verwertung und das Recycling der Verpackungsabfälle übernehmen und häufig auch die administrativen Meldepflichten abdecken.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsBüro Vilnius gerne zur Verfügung:

AußenwirtschaftsBüro Vilnius
Telefon: +370 5 262 00 75
E-Mail: vilnius@wko.at

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