PPWR in Litauen: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Litauen
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Litauen
In Litauen bestehen derzeit keine zusätzlichen nationalen Registrierungsverfahren für Verpackungshersteller oder Erstinverkehrbringer, die über die bestehenden Vorgaben hinausgehen. Die Regelungen zur Verpackungsverantwortung werden weiterhin durch das litauische Abfallwirtschaftsgesetz (Atliekų tvarkymo įstatymas) sowie durch die zugelassenen Herstellerverantwortungssysteme (PROs) umgesetzt. Ein separates, staatlich geführtes Verpackungsregister ist aktuell nicht vorgesehen. Unternehmen erfüllen ihre Verpflichtungen wie bisher über die Teilnahme an einem PRO‑System oder – bei kleineren Verpackungsmengen – direkt über die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen.
Zuständige Behörden der PPWR in Litauen
- Umweltbehörde (Environmental Protection Agency)
Zuständig für die Überwachung der Herstellerverantwortungssysteme und die Umsetzung der Umweltvorschriften.
A.Juozapavičiaus g. 9, LT‑09311 Vilnius
Telefon: +370 5 272 7222
E-Mail: info@aaa.am.lt - Umweltministerium (Ministry of Environment)
Verantwortlich für die gesetzliche Ausgestaltung der Abfallwirtschaft und der Herstellerverantwortung.
Jakšto g. 4, LT‑01105 Vilnius
Telefon: +370 5 266 3500
E-Mail: info@am.lt - Staatliche Steuerinspektion (State Tax Inspectorate – VMI)
Zuständig für umweltbezogene Abgaben, einschließlich der Umweltverschmutzungssteuer.
Vasario 16‑osios g. 14, LT‑01514 Vilnius
Telefon: +370 5 219 7777
E-Mail: vmi@vmi.lt
Herstellerregister gemäß PPWR in Litauen
Litauen führt kein eigenständiges Verpackungsherstellerregister. Die Registrierung erfolgt indirekt über die Herstellerverantwortungssysteme (PROs), die die angeschlossenen Unternehmen verwalten und gegenüber der Umweltbehörde berichten.
Organisationen der Herstellerverantwortung (PROs) in Litauen
- Zaliasis taskas (Green Dot Lithuania)
Goštauto g. 40A, LT‑03163 Vilnius
Telefon: +370 5 233 8113
E-Mail: info@zaliastaskas.lt - Pakuočių tvarkymo organizacija (PTO)
Ukmergės g. 369A, LT‑12142 Vilnius
Telefon: +370 5 204 5488
E-Mail: info@pto.lt - Gamtos ateitis/Žiedinė ekonomika
Kalvarijų g. 125, LT‑08221 Vilnius
Telefon: +370 5 275 1234
E-Mail: info@gamtosateitis.lt
Bevollmächtigter Vertreter für Litauen
Litauen sieht keine verpflichtende Bestellung eines bevollmächtigten Vertreters für ausländische Unternehmen vor, die Verpackungen oder verpackte Waren nach Litauen liefern. Unternehmen können ihre Verpflichtungen selbst erfüllen, oder über ein zugelassenes PRO‑System abwickeln.
Eine Vertretung wird nur dann relevant, wenn ein Unternehmen in Litauen keine steuerliche Registrierung besitzt und umweltbezogene Steuerpflichten entstehen.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen, die verpackte Waren nach Litauen liefern, sollten prüfen, ob sie als Erstinverkehrbringer gelten.
In diesem Fall können folgende Verpflichtungen entstehen:
- Teilnahme an einem PRO‑System,
- Meldung der Verpackungsmengen,
- Entrichtung der Umweltverschmutzungssteuer.
Bei Verpackungsmengen unter 0,5 Tonnen pro Jahr können die Verpflichtungen direkt durch das Unternehmen erfüllt werden. Ab 0,5 Tonnen pro Jahr wird die Teilnahme an einem PRO‑System in der Praxis empfohlen, da diese Organisationen die Sammlung, Verwertung und das Recycling der Verpackungsabfälle übernehmen und häufig auch die administrativen Meldepflichten abdecken.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Österreichische AußenwirtschaftsBüro Vilnius gerne zur Verfügung:
AußenwirtschaftsBüro Vilnius
Telefon: +370 5 262 00 75
E-Mail: vilnius@wko.at