PPWR in Zypern: Verpackungsvorgaben für Unternehmen
Aktueller Umsetzungsstand, zuständige Behörde, Herstellerregister, EPR-Systeme und bevollmächtigte Vertreter in Zypern
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Aktueller Umsetzungsstand der PPWR in Zypern
Zypern hat bislang keine umfassende nationale Begleitgesetzgebung bzw. entsprechende Gesetzesnovelle zur Anpassung der bestehenden Rechtslage an die PPWR veröffentlicht.
Seit Juli 2026 bestehen jedoch erste konkrete behördliche Informationen zur praktischen Anwendung der PPWR. Das zypriotische Department of Environment hat insbesondere Hinweise zu den seit 12. August 2026 geltenden PFAS-Vorgaben veröffentlicht und für September 2026 einen weiterführenden nationalen Auslegungsleitfaden sowie weitere Informationsmaßnahmen angekündigt.
Weitere nationale Konkretisierungen sind daher in den kommenden Monaten zu erwarten.
Zuständige Behörde der PPWR in Zypern
Das zypriotische Ministry of Agriculture, Rural Development and Environment/Department of Environment ist insbesondere für die Genehmigung und Überwachung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung sowie für die Kontrolle der Verpackungs- und Verpackungsabfallvorschriften zuständig.
Herstellerregister gemäß PPWR in Zypern
Ein nationales Herstellerregister für Verpackungen im Sinne des Art. 44 PPWR wurde in Zypern bislang noch nicht eingerichtet bzw. veröffentlicht.
Bis zur Einführung eines entsprechenden Registers gelten die bestehenden nationalen EPR-Verpflichtungen weiter. Verpflichtete Unternehmen müssen sich einem genehmigten individuellen oder kollektiven System zur Erfüllung der Herstellerverantwortung anschließen.
Mitglieder von Green Dot Cyprus melden jährlich die im vorangegangenen Kalenderjahr in Zypern in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen.
Daneben besteht das staatliche Electronic Waste Registry (ΗΜΑ). Dieses ist jedoch nicht mit dem künftig nach Art. 44 PPWR einzurichtenden Herstellerregister für Verpackungen gleichzusetzen.
Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) in Zypern
Für Verpackungen steht in Zypern derzeit mit Green Dot Cyprus ein zugelassenes kollektives System zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung zur Verfügung. Unternehmen können ihre EPR-Verpflichtungen durch Teilnahme an Green Dot Cyprus erfüllen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, ein behördlich genehmigtes individuelles System zu betreiben.
Weitere konkurrierende kollektive Organisationen für Herstellerverantwortung im Verpackungsbereich sind derzeit nicht ersichtlich.
Informationen zu Mitgliedschaft, Jahresmeldung und der praktischen Abwicklung stellt Green Dot Cyprus unter Ways of Cooperation zur Verfügung.
Bevollmächtigter Vertreter (Authorised Representative) für Zypern
Österreichische Unternehmen ohne Niederlassung in Zypern, die Verpackungen bzw. verpackte Produkte unmittelbar an Endnutzer in Zypern verkaufen und dadurch als Hersteller im Sinne der PPWR gelten, müssen grundsätzlich einen in Zypern niedergelassenen bevollmächtigten Vertreter für die erweiterte Herstellerverantwortung bestellen.
Bei Lieferungen über einen zypriotischen Importeur oder Distributor ist anhand der konkreten Vertriebskette zu prüfen, wer als Hersteller im Sinne der PPWR gilt.
Eine detaillierte nationale Regelung zum Bestellungs- und Registrierungsverfahren des EPR-Bevollmächtigten wurde in Zypern bislang nicht veröffentlicht. Hier bleibt insbesondere der vom Department of Environment für September 2026 angekündigte PPWR-Leitfaden abzuwarten.
Hinweis für österreichische Unternehmen
Österreichische Unternehmen sollten zunächst prüfen, wer innerhalb ihres konkreten Vertriebsmodells als EPR-verpflichteter Hersteller für die nach Zypern gelieferten Verpackungen gilt.
Die bestehenden EPR-Verpflichtungen werden in der Praxis regelmäßig durch Teilnahme am kollektiven System Green Dot Cyprus erfüllt. Mitglieder melden jährlich bis Ende Februar die im Vorjahr auf den zypriotischen Markt gebrachten Verpackungsmengen. Die Beiträge richten sich insbesondere nach Verpackungsmaterial, Verpackungsart und Menge. Die jeweils geltenden Tarife sollten direkt bei Green Dot Cyprus bestätigt werden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Athen, das auch Zypern in diesem Bereich mitbetreut, gerne zur Verfügung:
AußenwirtschaftsCenter Athen
Telefon: +30 210 8843711
E-Mail: athen@wko.at