KI-Guideline §5: KI und rechtliche Rahmenbedingungen
Auf Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechte sowie Datenschutzbestimmungen achten
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§5 Rechtliche Rahmenbedingungen
Unternehmensangehörige halten sich an geltendes Recht und berücksichtigen bei der Nutzung von KI-Anwendungen sowie bei allen Veröffentlichungen von KI-generierten Inhalten insbesondere die Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechte sowie die Datenschutzbestimmungen. Schwerwiegende KI-Fehler oder Datenschutzverletzungen sind umgehend der zuständigen Stelle zu melden.
Erläuterungen
Wer mit KI-Systemen und -Services arbeitet, sollte über die allgemeine Rechtslage informiert sein. Mit der Einführung des AI Acts sind neue Vorgaben zu berücksichtigen, die über die bisherigen Anforderungen hinausgehen. Der AI Act gilt als weltweit erster länderübergreifender KI-Standard und soll ein neues Maß an Sicherheit und Vertrauen in KI schaffen. Die Bestimmungen werden schrittweise anwendbar: Im Februar 2025 treten die Verbote bestimmter Praktiken in Kraft, im August 2026 die Regelungen für Hochrisiko-Systeme und im August 2027 die Regelungen für alle Systeme.
Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person” als Urheber vorsieht, kann die KI aus heutiger Sicht selbst kein Urheber bzw. Inhaber von Rechten sein. Die der KI zugeführten und verarbeiteten Daten können jedoch sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Auch an den Ergebnissen der KI hat man kein geistiges Eigentum und somit keine gesicherte Exklusivität. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Um Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung zu vermeiden, muss sichergestellt werden, dass …
- im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
- Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
- alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.
Verantwortung und Haftung
Wer haftet, wenn KI falsch eingesetzt wird oder wenn wichtige Informationen öffentlich gemacht werden? Im Datenschutz haftet das „Unternehmen" für schuldhaftes Fehlverhalten von Personen, die diesem zuzurechnen sind (Leitungsorgane, Mitarbeitende, etc.). In anderen Rechtsmaterien kann die Geschäftsführung unter Umständen direkt für das Verschulden von Mitarbeitenden haften, wenn diese ihre Organisations- und/oder Aufsichtspflichten verletzen. Verursachen Mitarbeitende durch fahrlässiges Verhalten oder die Nichteinhaltung von KI-Richtlinien einen Schaden, könnte die Unternehmensleitung persönlich dafür haftbar gemacht werden. Obwohl die Rechtslage in Bezug auf KI aktuell noch sehr dynamisch ist, dürfen die Pflichten einer Führungsperson nicht außer Acht gelassen werden. Um dieses Haftungsrisiko zu minimieren, ist es ratsam, klare und verbindliche KI-Richtlinien für die Mitarbeitenden einzuführen, umfassende Schulungen bereitzustellen, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die ethischen und rechtlichen Aspekte der KI-Nutzung im Unternehmen verstehen und einhalten.
In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser bei mitbestimmungspflichtigen Themen frühzeitig einzubeziehen, insbesondere wenn KI-Systeme Aspekte der Leistungskontrolle berühren.
Zu konkreten Anwendungsfällen und auch rechtlichen Detailfragen bietet die WKO eine eigene Webinar-Reihe (auch als Aufzeichnung) an.
Tipps und Praxis
- Können Sie ausschließen, dass Daten, Textbausteine oder Bilder, die Sie in die KI-Anwendung eingeben, urheberrechtlich geschützt sind?
- Falls die verwendeten Daten, Textbausteine oder Bilder urheberrechtlich geschützt sind, verfügen Sie über die notwendigen Berechtigungen oder Lizenzen zur Verwertung?