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Sujet Transparenz und Kennzeichnungen
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KI-Guideline §8: Transparenz und Kennzeichnungen

KI-generierte Inhalte kennzeichnen

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12.02.2026

§8 Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

KI-generierte Inhalte werden in unserem Unternehmen wie folgt gekennzeichnet: ________________ (Erklärung der Kennzeichnung einfügen).

Erläuterungen

KI-basierte Technologien sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass es für Menschen oft schwer ist, zu erkennen, ob ein Inhalt von einer KI oder von einem Menschen erstellt wurde. Ein verantwortungsvoller Einsatz von KI ist daher besonders wichtig, um Täuschungen und irreführende Informationen zu vermeiden. Dazu sollte transparent gemacht werden, wann und wie KI-Systeme in den jeweiligen Prozessen eingesetzt werden. Eine Möglichkeit dazu ist die Kennzeichnung oder ein Hinweis, der dem Zielpublikum signalisiert, dass der Inhalt durch oder mit Unterstützung von KI erstellt wurde.

Dies wird nun auch durch den AI Act gefordert. Unternehmen sind demnach verpflichtet, Personen zu informieren, wenn diese mit einer KI oder KI-generierten Inhalten interagieren. Dies gilt insbesondere für Chatbots oder Deepfakes. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn für die Nutzenden offensichtlich ist, dass sie mit KI kommunizieren, oder wenn das System für legale Zwecke genutzt wird. Bereits vor Inkrafttreten des AI Acts hatten sich viele Unternehmen freiwillig verpflichtet, KI-generierte Inhalte zu kennzeichnen.

Besondere Vorsicht ist bei Audio und Video geboten: Mithilfe von Voice Cloning und Video-Deepfakes ist eine täuschend echte Imitation von Stimmen und Personen möglich. Dies birgt erhebliche Betrugsrisiken. Seien Sie daher besonders wachsam bei KI-generierten E-Mails, Anrufen oder Videos, die vortäuschen, von Kollegen, Vorgesetzten oder Geschäftspartnern zu stammen. Verifizieren Sie bei sensiblen Anfragen (z. B. Überweisungen, vertrauliche Informationen) die Identität durch einen direkten Rückruf über bekannte Kontaktwege.

Tipps für die Praxis

Die Art und Weise, in der KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden, kann variieren. Hier sind einige Beispiele:

  • „Künstlich generiert" oder „Mit Hilfe von KI generiert und von ____ freigegeben": Ob Bilder, Tabellen, Texte, Audiodateien oder Videos, diese beiden Zusätze können den Nutzerinnen und Nutzern auf einen Blick verdeutlichen, wie der Inhalt erstellt wurde.
  • Kennzeichnung in Metadaten: Metadaten können in digitalen Inhalten verwendet werden, um Informationen über die KI-Generierung zu liefern.
  • Wasserzeichen oder visuelle Kennzeichnungen: Visuelle Kennzeichnungen in Bildern, Grafiken oder Illustrationen können verwendet werden, um zu zeigen, dass sie mit der Unterstützung von KI erstellt wurden.
  • AGB der Anbieter beachten: Auch in den AGB einiger KI-Anbieter lassen sich bereits konkrete Vorgaben zu Quellenverweisen finden.

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