Drei Gründe, warum es bei Registrierkassen derzeit Handlungsbedarf gibt
Chipkartentausch bis Mai 2027 − Änderung beim Umsatzsteuersatz mit 1.7.2026 − digitaler Beleg ab 1.10.2026
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1. Die Chipkarten ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3 sind nur mehr bis Mai 2027 gültig. Sie sind bis spätestens Mai 2027 zu tauschen. Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.
2. Es bietet sich an, den Chipkartenwechsel vorzunehmen, wenn Sie notwendige technische Adaptierungen im Zusammenhang mit dem neuen Umsatzsteuersatz von 4,9% auf bestimmte Nahrungsmittel durchführen müssen;
sowie drittens technische Anpassungen im Zusammenhang mit der erweiterten Möglichkeit, einen elektronischen (digitalen) Beleg ab 1.10.2026 ausstellen zu können, durchführen müssen.
Ihr Registrierkassenanbieter unterstützt Sie gerne.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- https://www.wko.at/steuern/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturkarten
- https://www.bmf.gv.at/public/informationen/ablauf-bescheinigung-rksv-signaturkarten.html
- https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/fachinformationen---umsatzsteuer/umsatzsteuersenkung-auf-ausgewaehlte-nahrungsmittel.html (3. Detailfragen zur Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV))
- https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/Elektronischer-Beleg-und-digitale-Belegmitnahme-.html