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Im Vordergrund ist seitlich ein Förderband einer Kassa in einem Supermarkt. An der Kassa sind ein Bildschirm mit Tastatur sowie ein Gerät zum Scannen montiert. Im Hintergrund ist ein Gang mit Lebensmitteln befüllten Regalen.
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Sparte Handel

Drei Gründe, warum es bei Registrierkassen derzeit Handlungsbedarf gibt

Chipkartentausch bis Mai 2027 − Änderung beim Umsatzsteuersatz mit 1.7.2026 − digitaler Beleg ab 1.10.2026

Lesedauer: 1 Minute

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07.07.2026

1. Die Chipkarten ACOS-ID 2.1 und ATOS CardOS 5.3 sind nur mehr bis Mai 2027 gültig. Sie sind bis spätestens Mai 2027 zu tauschen. Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signaturkarte ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Karte im FinanzOnline notwendig.

Hinweis
Übrigens: Expert:innen empfehlen den vorzeitigen Chipkartentausch ausdrücklich, damit Engpässe vor Mai 2027 vermieden werden.

2. Es bietet sich an, den Chipkartenwechsel vorzunehmen, wenn Sie notwendige technische Adaptierungen im Zusammenhang mit dem neuen Umsatzsteuersatz von 4,9% auf bestimmte Nahrungsmittel durchführen müssen;

sowie drittens technische Anpassungen im Zusammenhang mit der erweiterten Möglichkeit, einen elektronischen (digitalen) Beleg ab 1.10.2026 ausstellen zu können, durchführen müssen.

Hinweis
Übrigens: Das jährliche Update der Registrierkasse ist ebenfalls eine Gelegenheit, gleichzeitig die Chipkarte zu wechseln oder die technischen Umstellungen vorzunehmen.

Ihr Registrierkassenanbieter unterstützt Sie gerne.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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