Update zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Was Handelsunternehmen wissen sollten
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Die europäische Verpackungsverordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verfolgt das Ziel, die Menge an Verpackungsabfällen durch verpflichtendes nachhaltigeres Verpackungsdesign zu verringern. Das soll durch bessere Recyclingfähigkeit und einer Reduktion von Schadstoffen erreicht werden. Seit dem 12. August 2026 greifen bereits die ersten Vorgaben der PPWR, weitere Schritte folgen in den nächsten Jahren mit zunehmenden Anforderungen an Dokumentation und Materialvorgaben sowie Kennzeichnungspflichten und Mehrwegquoten.
Was hat sich bisher getan?
- Nach massivem Gegenwind der europäischen Unternehmen hat die zuständige EU-Kommissarin Roswall Mitgliedsländer aufgerufen, bestimmte Vorgaben rund um den verpflichtend zu bestellenden Bevollmächtigten im Sinne der Erweiterten Herstellerverantwortung (erstmal) nicht oder nur entschärft umzusetzen.
- Die Bundessparte Handel hat sich sowohl an mehrere Mitglieder des EU-Parlaments wie auch EuroCommerce (den europäischen Dachverband der Handelsunternehmen) gewandt, um den Abbau der Verpflichtungen, Pauschallierungslösungen für Kleinstmengen wie auch eine grundlegende Überarbeitung der PPWR voranzutreiben.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sprachen sich am 05.10. mehrheitlich für eine gänzliche Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen von der Bevollmächtigten-Pflicht aus.
- In den Umwelt-Rat wurde am 12.10. von Seiten des BMLUK (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft) Forderungen nach Vereinfachungen der PPWR eingebracht.
Welche Schritte folgen nun?
- Die ausständigen Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission zum Umwelt-Omnibus, in dem unter anderem die Bevollmächtigten im Sinne der Erweiterten Herstellerverantwortung behandelt werden, wird noch dieses Jahr erwartet.
- Der Circular Economy Act der Europäischen Kommission soll sich grundlegende mit Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung auseinandersetzen (nicht nur für Verpackungen, sondern auch Batterien, Textilien, Schuhen und Einwegplastik) und wurde nun für den 11.11.2026 angekündigt.
Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?
Die PPWR betrifft etliche Unternehmen entlang der Lieferketten. Auf diese kommen unterschiedliche Aufgaben und Verantwortungen zu – je nach ihrer Position. Hierbei wird zwischen Lieferanten, Erzeuger, Hersteller, Importeur und Vertreiber unterschieden. Hauptverantwortung für die Konformität von Verpackungen (und entsprechende Dokumentationspflichten) treffen vor allem die Erzeuger. Achtung – auch ein Handelsunternehmen kann in die Rolle des Erzeugers fallen. Die WKO und die Bundessparte Handel stellen entsprechend Online-Informationen zur Verfügung: Die EU-Verpackungsverordnung im Handel
Zusätzlich zu den seit August geltenden Pflichten werden weitere Vorschriften durch den PPWR- Stufenplan relevant. So sind z.B. ab 2028 weitere Vorschriften zur Kennzeichnungen von Verpackungen und zusätzliche Informationen für Konsument:innen, und ab 2030 u.a. Vorschriften zum Leerraumverhältnis und neue Recyclingvorgaben vorgesehen.
Forderungen der Bundesparte Handel
- Aussetzung des Bevollmächtigten-Systems bis zur Überarbeitung der Vorgaben und Vereinheitlichung der Meldungen
- Schaffung einer einzelnen digitalen Anlaufstelle zum Nachweis der Einhaltung der Herstellerverpflichtungen (One-stop-shop)
- Abbau der Barrieren im Binnenmarkt durch unterschiedliche administrative Anforderungen.
- Wahrung eines fairen Wettbewerbs gegenüber Drittlandshändlern.
- Zusätzliche Reduktion des Verwaltungsaufwands durch Pauschalierungslösungen für KMU
- Grundsätzliche Überarbeitung der inhaltlichen Vorgaben der PPWR, bevor diese in ihrer aktuellen Form umgesetzt werden (müssen)