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Eine Person mit langen und offenen Haaren sitzt mit einem ernsten Blick auf ihren Laptop in einem modernen Büro. Auf dem Tisch liegen ein dunkelblaues Notizbuch und mehrere Zettel.
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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachverband

Wichtige Information: Verpflichtende EDM-Anwendung für Abfallende und Qualitätsmanagement ab 1.7.2026

Digitale Nachweisübermittlung im EDM ab Juli 2026

Lesedauer: 1 Minute

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26.05.2026

Die EDM-Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement, welche sich seit Anfang des Jahres im Probebetrieb befindet, wird am 1.6.2026 in den Regelbetrieb übergehen.

Damit ist diese Anwendung ab 1.7.2026 verpflichtend für folgende Rechtsbereiche anzuwenden:

  • Abfallende Ersatzbrennstoffe (gemäß Abfallverbrennungsverordnung 2024, BGBl II Nr. 118/2024)
  • Abfallende Recycling-Refractories (Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen, BGBl II Nr. 100/2024)
  • Abfallende Recycling-Gips (Recyclinggips-Verordnung, BGBl II Nr. 415/2024)

Beurteilungsnachweise, die Grundlage für das Erreichen des Endes der Abfalleigenschaft für Ersatzbrennstoffe, Recycling-Refractories und Recycling-Gips sind, können ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam nur mehr über die Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement an das BMLUK übermittelt werden.

Bei Beurteilungsnachweisen gemäß der Recyclingholzverordnung, BGBl. II Nr. 160/2012, und der Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. II Nr. 181/2015, besteht derzeit keine Verpflichtung, die genannte Anwendung für die Übermittlung an das BMLUK zu verwenden. Hier ist eine Nutzung der Anwendung freiwillig möglich.

Für die Nutzung der Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement ist eine Registrierung im EDM unter edm.gv.at erforderlich. Beurteilungsnachweise können im Rahmen der elektronischen Anwendung auch von der befugten Fachperson bzw. Fachanstalt für jene Person, die das Abfallende deklarieren möchte, übermittelt werden. Für diesen Fall muss im Tätigkeitsprofil im EDM die Rolle "Befugte Fachperson oder Fachanstalt gem. AWG 2002" ausgewählt sein.

Weitere Informationen zur Nutzung der neuen Anwendung finden Sie im zugehörigen Benutzerhandbuch für die EDM-Anwendung „Abfallende und Qualitätsmanagement“ sowie in der zugehörigen Rubrik EDM Portal - Abfallende und Qualitätsmanagement.

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