eine grüne futuristische Weltkugel mit Sternen außen herum schwebt über Moos. Darin stehen die Buchstaben CBAM in weißer Schrift.
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Sparte Handel

Auch Lebensmittelhandel von CBAM-Berichtspflichten betroffen

Da auch der Lebensmittelhandel betroffen sein könnte, bringen wir Ihnen die wichtigsten Fakten dazu näher. Informieren Sie sich am besten gleich, damit Sie im Ernstfall aufgeklärt sind.

Lesedauer: 1 Minute

27.02.2024

Auch der Lebensmittelhandel als Einführer von Zement, Aluminium, Dünger, Eisen und Stahl, Wasserstoff und Strom aus einem Drittland könnte von den CBAM-Berichtspflichten betroffen sein. Daher informieren wir nachträglich über die Eckpunkte Rund um das Thema CBAM. 

Die Verordnung (EU) Nr. 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM-VO) trat im Mai 2023 in Kraft. Die Implementierung erfolgt in mehreren Schritten:  

  • Ab 1. Oktober 2023 besteht eine quartalsweise Berichtspflicht über importierte CBAM-Waren. Die Berichte sind spätestens einen Monat nach Quartalsende abzugeben. Hierbei kann sich der Importeur auch vertreten lassen. Es ist möglich, eine Verlängerung der Berichtsabgabefrist für den ersten Berichtszeitraum (Q4/2023) anzusuchen (näheres dazu hier). 
  • Ab 1. Jänner 2025 kann der Antrag auf den Status als zugelassener CBAM-Anmelder gestellt werden (dieser Status ist ab 1.Jänner 2026 zwingend notwendig für die Einfuhr von CBAM-Waren). 
  • Ab dem Jahr 2026 muss beim Import bestimmter CBAM-Waren ein CBAM-Zertifikat erworben werden. 

Erfasst sind die Warengruppen Zement, Aluminium, Dünger, Eisen und Stahl, Wasserstoff und Strom; CBAM-Waren sind im Anhang I der CBAM-VO zu entnehmen.  

Nicht erfasst sind

  • Einfuhr von CBAM-Waren deren Gesamtwert je Sendung nicht 150 EUR überschreitet.
  • Einfuhr von CBAM-Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden aus Drittstaaten deren Gesamtwert je Sendung nicht 150 EUR überschreitet.
  • Waren aus: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz sowie Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta, Melilla.
Infos WKO Infos BMF FAQ - CBAM Infos taxation-customs.ec.europa.eu
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