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Lehrling lächelnd Glasscheibe auf Werkbank vermessend
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Lehrabschlussprüfung

Alle wichtigen Informationen und Dokumente zu Ihrer Lehrabschlussprüfung

Lesedauer: 1 Minute

21.07.2025

Jeder Lehrling kann am Ende der Lehrzeit freiwillig eine Lehrabschlussprüfung (LAP) ablegen.

Antrag und Zulassung zur Lehrabschlussprüfung (LAP)

Für die Zulassung zur LAP muss der Lehrling einen Antrag stellen. Der Betrieb unterstützt mit Kostenübernahme und Freistellung.

In bestimmten Fällen kann die Lehrlingsstelle auf Antrag ausnahmsweise die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung mittels Bescheid erteilen.

Wiederholungs- & Zusatzprüfung in anderen Lehrberufen

Wenn man die Lehrabschlussprüfung nicht erfolgreich besteht, kann man sie auf Antrag wiederholen. Das ist grundsätzlich unbegrenzt oft möglich - es können aber Kosten für die Wiederholungsprüfungen anfallen.

Personen, die bestimmte Schulen oder Prüfungen absolviert haben, können Zusatzprüfungen in fachlich nahestehenden Lehrberufen ablegen.

Behaltezeit bzw. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen

Üblicherweise beträgt die Weiterbeschäftigungszeit nach der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung drei Monate. Es gibt aber Ausnahmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Lehrberufen in Österreich sowie die letzten Entwicklungen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET).



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