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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Infos für den Bewerber/Lehrling

Meister mit Matura

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29.04.2026

Für den Lehrling fallen keine zusätzlichen Kosten an. Er erhält für die Dauer der Lehrzeit die volle Lehrlingsentschädigung.

Der Besuch der Vorbereitungskurse für die Berufsmatura gilt als Arbeitszeit und es erfolgt jeweils eine Freistellung für den Kurstag. Erkrankungen oder sonstige Verhinderungsgründe für den Besuch des Vorbereitungskurses sind unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden. Sämtliche arbeitsrechtliche Verpflichtungen gelten unverändert.

Es wird ein „normaler“ Lehrvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Auflösungsmöglichkeiten gelten unverändert wie bei jeder anderen Lehre.

Die Rahmenbedingungen für die Teilnahme am „Meister mit Matura“ werden in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, welche gemeinsam mit dem Lehrvertrag unterzeichnet wird. 

Ein Ausstieg aus dem Projekt „Lehre mit Matura“ ist für den Lehrling grundsätzlich jederzeit ohne Einhaltung von Fristen erfolgen und hat keine Auswirkungen auf den Fortbestand des Lehrverhältnisses. In einem solchen Fall ist anstatt der Freistellung  für den Kurstag wieder die volle Arbeitszeit im Lehrbetrieb zu leisten.

Ad Vorbereitungskurse (Kursmodule):
Das Basismodul und der Deutschkurs müssen vor dem Ende der Lehrzeit positiv abgeschlossen werden. Dies ist die Voraussetzung, um die weiteren Module (Englisch und Mathematik) kostenlos besuchen zu dürfen. 

Die Kosten für den Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung hat der Bewerber selbst zu tragen.

Was bleibt für den Bewerber zu tun?

  1. Finden eines Lehrbetriebes und Abschluss eines Lehrvertrages samt Zusatzvereinbarung über den „Meister mit Matura“
  2. Rechtzeitige Anmeldung und Besuch der Kursmodule am WIFI St.Pölten, damit ein positiver Abschluss des Basismoduls sowie des Deutsch Moduls vor dem Lehrzeitende möglich ist.
    >Infos zur Berufsmatura 

  3. Nach Lehrzeitende und Absolvierung der Lehrabschlussprüfung ist mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeit so zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer jedenfalls am Kurstag arbeitsfrei hat. Die weiteren Kursmodule sind daher in der Freizeit des Arbeitnehmers zu absolvieren. Der Lohnanspruch besteht nach Ende der Lehrzeit daher nur für die vereinbarte Arbeitszeit.
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