August: Fahrerqualifizierungsnachweis – Zuständigkeitsfrage wurde geklärt
Fall des Monats
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Ausgangslage
Ein niederösterreichischer Mitgliedsbetrieb wandte sich an seine Interessenvertretung, nachdem Mitarbeiter bei der Beantragung eines Fahrerqualifizierungsnachweises wegen angeblicher Unzuständigkeit abgewiesen worden waren. Betroffen waren Lenker ohne österreichischen Führerschein, die in Österreich eine Weiterbildung absolviert hatten und dafür einen Fahrerqualifizierungsnachweis im EU-einheitlichen Scheckkartenformat benötigten.
Warum der Fall schwierig war
In der Praxis stellte sich die Frage, welche Führerscheinbehörde für die Ausstellung zuständig ist. Da das Verkehrsgewerberecht keine eigene Zuständigkeitsregelung enthält, vertrat die Fachgruppe die Rechtsansicht, dass auf die allgemeinen führerscheinrechtlichen Zuständigkeitsnormen abzustellen ist. Danach kommt grundsätzlich jede sachlich in Betracht kommende Führerscheinbehörde in Frage.
Klärung durch die Interessenvertretung
Die Interessenvertretung brachte die Rechtsfrage an die zuständige Fachabteilung WST1 heran. Diese bestätigte die vertretene Rechtsansicht: Für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises gibt es keine gesonderte Zuständigkeitsregel im Verkehrsgewerberecht. Maßgeblich sind daher die führerscheinrechtlichen Zuständigkeitsbestimmungen.
Damit konnte klargestellt werden, dass betroffene Lenker den Fahrerqualifizierungsnachweis nicht bei einer bestimmten örtlichen Behörde beantragen müssen. In Betracht kommen insbesondere alle Bezirkshauptmannschaften, Magistrate oder Landespolizeidirektionen, soweit letztere als Führerscheinbehörden tätig werden.
Fazit
Dank der fachlichen Unterstützung durch die Interessenvertretung konnte eine praxisrelevante Zuständigkeitsfrage geklärt und dem Mitgliedsbetrieb rasch weitergeholfen werden. Für Unternehmen bedeutet das mehr Rechtssicherheit und eine einfachere Abwicklung, wenn Mitarbeiter ohne österreichischen Führerschein einen Fahrerqualifizierungsnachweis auf Grundlage einer in Österreich absolvierten Weiterbildung benötigen.