Leitlinien zur Umsetzung der VO (EU) 2025/40 Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz: PPWR) veröffentlicht
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Die Europäische Kommission hat am 30. März 2026 Leitlinien zur Umsetzung der neuen Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, eine einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften innerhalb der EU sicherzustellen und die Umsetzung sowohl für Unternehmen als auch für Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Die Leitlinien konkretisieren insbesondere jene Bereiche der Verordnung, die einer näheren Auslegung bedürfen, und greifen häufig gestellte Fragen aus der Praxis auf. So wird unter anderem klargestellt, wann ein Unternehmen als Hersteller oder Produzent gilt und welche Gegenstände unter die Definition von Verpackungen fallen.
Darüber hinaus enthalten die Leitlinien Erläuterungen zu folgenden Themen:
- Beschränkungen für Einwegverpackungen
- Vorgaben zu PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Materialien mit Lebensmittelkontakt
- Anwendung von Wiederverwendungszielen
- Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung sowie Pfand- und Rücknahmesysteme
Ergänzend wurde ein umfassender Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht, der zahlreiche Fragen von Stakeholdern seit der Verabschiedung der PPWR im vergangenen Jahr aufgreift und laufend aktualisiert werden soll.
Wichtig ist: Die Leitlinien und FAQs dienen der Klarstellung zentraler Inhalte, ändern jedoch weder die rechtlichen Vorgaben der PPWR noch ersetzen sie diese.
Häufig gestellte Fragen zur PPWR: Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - Publications Office of the EU
Leitlinie Leitlinien zur Umsetzung der Verpackungsverordnung (PPWR) Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR): Guidance document on Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) - Environment