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Lächelnde Person mit Kappe, lugt vom Autofahrersitz zwischen Auto und geöffneter Türe hervor, hält in einer Hand Smartphone und in anderer Blumenstrauß mit pinken und blauen Hortensien
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Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Smart Tacho 2 ab 1.Juli 2026 auch für Kleintransporteure im grenzüberschreitend

Neue Kontrollgerätepflicht für grenzüberschreitende Transporte

Lesedauer: 1 Minute

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25.06.2026
Ab 1.7.2026 müssen auch Kleintransporteure, d.h. Kraftfahrzeuge des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt mehr als 2.500 kg beträgt, mit einem Kontrollgerät der jüngsten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein, wenn sie für grenzüberschreitende Gütertransporte oder für Kabotage-Beförderungen eingesetzt werden. Diese Änderung trifft sowohl Bestands- als auch Neufahrzeuge.

Damit einher gehen neben dem Einbau eines Kontrollgeräts auch die Einhaltung zahlreicher neuer Vorschriften, wie Lenk- und Ruhezeiten, Kabotage und Entsendung. 

In einer Online- Informationsveranstaltung am 10.6.2026 hat der Fachverband Güterbeförderung einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen gegeben.

Sehen Sie sich die Präsentationsunterlagen und die Aufzeichnung des Webinars an.  

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