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Ein weißer Kleinlastwagen fährt auf einer zweispurigen Straße auf der linken Fahrspur. Neben der Straße ist Wiese. Am Horizont steht die Sonne tief
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Abgasklassenkennzeichnung bei Erdgas- und Flüssiggas-Fahrzeuge

Infos zur Rechtslage

Lesedauer: 1 Minute

18.11.2025

Im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation müssten Flüssiggas-Fahrzeuge ebenso wie Erdgas-Fahrzeuge die jeweils beste EURO-Plakette mit der Stanzung "A" erhalten.

In den maßgeblichen europäischen Rechtsakten werden Erdgas- und Flüssiggas-Fahrzeuge im Wesentlichen gleich behandelt.

Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) hat in den Ausnahmebestimmungen die europarechtlichen Vorgaben offenbar lückenhaft umgesetzt, da es lediglich eine Regelung für Erdgas, nicht aber für Flüssiggas gibt.

Eine Klarstellung durch das zuständige Ministerium bleibt noch abzuwarten.

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