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WKS/Probst Photographie
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WKS-Präsident Peter Buchmüller: Das nächste Monster wartet vor der Tür

Alljährlich rund um den Weltfrauentag und den Equal Pay Day prangern einschlägige NGOs die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern an.

Lesedauer: 1 Minute

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Aktualisiert am 18.03.2026

Die Sündenböcke sind dabei schnell gefunden: Es sind die bösen Unternehmen, die die männliche Belegschaft bevorzugen und besser bezahlen. Glücklicherweise wird den Betrieben dabei bald das Handwerk gelegt. Denn bis spätestens Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie umgesetzt werden. Sie soll alle Ungleichheiten beseitigen. AK und ÖGB fordern schon saftige Strafen für Betriebe bei Zuwiderhandeln.

Ich bin für Leistungsgerechtigkeit. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Wenn Männer und Frauen bei derselben Arbeit gleiche Leistungen erbringen, sollen sie auch gerecht entlohnt werden. Allerdings fällt die Lohntransparenzrichtlinie ähnlich wie das Lieferkettengesetz oder die Entwaldungsverordnung in die Gesetzeskategorie „gut gemeint, aber schlecht gemacht“. In der EU züchtet man offenbar gerne Bürokratiemonster, die man dann auf die europäischen Unternehmen loslässt. Welche Auswirkungen diese Regulierungswut auf die europäische Wirtschaft hat, dürfte den lobbyierenden NGOs und manchen Brüsseler Kreisen herzlich egal sein. Wenn die Wettbewerbsfähigkeit den Bach hinuntergeht, wen interessiert das schon?

Ich bin zudem überzeugt, dass mit der Entgelttransparenz-Richtlinie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Bärendienst erwiesen wird. Studien zufolge verringern Gesetze zur Einkommenstransparenz zwar die Lohnlücke, allerdings führen sie zu einer Angleichung des Lohnniveaus nach unten und nicht nach oben. Denn laut der Richtlinie können jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Dienst nach Vorschrift machen, dasselbe Gehalt fordern, das jene bekommen, die durch Fleiß glänzen. Für Betriebe wird es also längerfristig teurer, Leistungsträgerinnen und -träger besser zu bezahlen, wenn alle anderen dasselbe Gehalt fordern können. Gleichmacherei wird Leistungsgerechtigkeit vorgezogen. Anstatt die Betriebe zu belasten, wäre es wirkungsvoller und gerechter, jene Faktoren in Angriff zu nehmen, die zu Ungleichheit führen: die Berufswahl der Mädchen, die Erwerbsunterbrechungen und die Freizeitpräferenzen sowie die fehlende Kinderbetreuung.