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Streichung der Grundsteuerbefreiung: „Geldbeschaffungsaktion zulasten der Wirtschaft“

Die WKS lehnt die kürzlich vom Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages beschlossene Abschaffung der Grundsteuerbefreiung für Häuslbauer und Kleinunternehmer entschieden ab. 

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Aktualisiert am 24.04.2026

Laut dem Bauten-Grundsteuerbefreiungsgesetz 1998 sind Neu-, Zu-, Auf-. Um- und Einbauten für die Dauer von zwölf Jahren von der Grundsteuer befreit. Diese bewährte Regelung soll mit Jahresende auslaufen. Beim Land geht man davon aus, dass die Streichung der Grundsteuerbefreiung den Gemeinden Mehreinnahmen von 4,5 bis 5 Mill. € bescheren wird.

Die WKS lehnt die Abschaffung angesichts der in Österreich mit rund 44% des BIP ohnedies überbordenden Abgabenbelastung kategorisch ab. „Die Streichung der Grundsteuerbefreiung kommt de facto einer Steuererhöhung gleich und ist eine reine Geldbeschaffungsaktion zulasten der kleinstrukturierten Wirtschaft und der betroffenen Häuslbauer“, kritisiert WKS-Präsident Peter Buchmüller.

Die Grundsteuerbefreiung habe in den vergangenen Jahren immer wieder dazu beigetragen, wirtschaftliche Schwächephasen zu überwinden. „Durch die Aufhebung werden Wohnungssuchende und Betriebe weiter belastet und Investitionen verhindert“, betont Buchmüller. Letztlich sei ein Rückgang der privaten und betrieblichen Investitionen im Ausmaß der angestrebten zusätzlichen Steuereinnahmen zu erwarten. „Es geht also um etwa 5 Mill. € pro Jahr.“

Der WKS-Präsident spricht sich gegen eine gänzlich isolierte Betrachtung der Einnahmenseite aus und fordert die öffentliche Hand auf, sich stattdessen der Ausgabenseite zu widmen. „Die Gemeinden sollten durch verstärkte Kooperationen Kosten sparen, anstatt sich neue Einnahmenquellen zu verschaffen. Mit einer Aufhebung der Grundsteuerbefreiung tut man dem zarten Pflänzchen des Konjunkturaufschwungs, das ohnehin durch den Iran-Krieg bedroht ist, nichts Gutes“, so Buchmüller abschließend.