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Wie erfolgt die gerichtliche Durchsetzung von Geldforderungen?

Ist eine außergerichtliche Durchsetzung einer Forderung nicht erfolgreich, bleibt oft nur der Gang zum Gericht. Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist grundsätzlich das Gericht am Sitz des Beklagten (Unternehmenssitz bzw. Wohnsitz bei Verbrauchern) zuständig.

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Aktualisiert am 16.03.2026

Bis zu einem Streitwert von 5.000 € ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich nicht erforderlich. Der Gläubiger kann die Klage selbst bei Gericht einbringen. Das kann beim zuständigen Gericht unter anderem im Rahmen eines Amtstages – der den konkreten Fall betreffend auch kostenlose Rechtsauskünfte bietet sowie gegebenenfalls anschließend die Klage aufnimmt – erledigt werden.

Amtstage finden bei den Bezirksgerichten üblicherweise jeden Dienstagvormittag statt. Bei den meisten Bezirksgerichten ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Bei einem Streitwert von mehr als 5.000 € besteht Anwaltszwang, d. h. man benötigt für das Verfahren verpflichtend einen Rechtsanwalt.

Bezirksgerichte sind für Mahnverfahren bis zu einem Streitwert von 15.000 € zuständig. Liegt der Streitwert im Mahnverfahren über dieser Wertgrenze, sind in erster Instanz die Landesgerichte zuständig.