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Welche Herausforderungen bringt die neue EU-Verpackungsverordnung?

Am 11.2.2025 wurde die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) veröffentlicht.

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Aktualisiert am 24.04.2026

Diese soll mit ersten Vorgaben beginnend ab 12.8.2026 Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und einheitliche EU-Standards für Recycling und Wiederverwendung schaffen. Die PPWR zielt darauf ab, dass Verpackungen nachhaltiger gestaltet, Verpackungsgewichte minimiert und Verbote für bestimmte Einwegverpackungen eingeführt werden.

Am 30.3.2026 hat die EU-Kommission Leitlinien und FAQ zur PPWR veröffentlicht. Diese Dokumente sind aktuell nur in englischer Sprache verfügbar und lassen viele Fragen offen. Nationale Begleitgesetze zur Umsetzung in Österreich fehlen noch.

Mit 12.8.2026 treten jedenfalls erste Verpflichtungen für Erzeuger in Kraft. Sie müssen eine Konformitätsbewertung vornehmen und eine Konformitätserklärung ausstellen, dass die verwendeten Verpackungen jene Anforderungen der PPWR erfüllen, die auf Verbote diverser Schwermetalle und PFAS-Chemikalien abzielen. Diese Konformitätsbestimmungen gelten nur für Verpackungen, die ab 12.8.2026 erstmals in der EU auf den Markt gebracht werden. Aktuell gibt es keine endgültigen Informationen dazu, wie die Konformitätserklärung in Österreich auszusehen hat.

Der Erzeugerbegriff ist noch nicht ausreichend genau definiert. In der Regel wird jedoch bei Verkaufsverpackungen derjenige Erzeuger sein, der die letzten Verarbeitungsschritte wie die Abfüllung an der Verpackung vornimmt. Bei Transportverpackungen ist meist Erzeuger, wer die Verpackung herstellt.

Weitere Vorgaben durch die PPWR werden folgen: Bis 1.1.2028 wird die EU-Kommission Design for Recycling Guidelines veröffentlichen. Ab 2030 dürfen Verpackungen, deren Recyclingfähigkeit unter 70% liegt, nicht mehr verkauft werden. Weitere Verschärfungen kommen schrittweise 2035 und 2038. Damit sind Verbote bestimmter Einwegverpackungen wie z. B. für frisches Obst und Gemüse und in der Hotel- bzw. Gastronomiebranche verbunden. Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 Mindestprozentsätze an Rezyklat enthalten. Genaue Kriterien dafür werden bis 31.12.2026 definiert.

Um sich auf die PPWR vorzubereiten, kann das geförderte Beratungsangebot vom umwelt service salzburg in Anspruch genommen werden.