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Wie gehe ich als Jungunternehmer mit Verträgen um?

Zum Unternehmerleben gehören schnell auch Verträge – worauf Gründerinnen und Gründer sowie Selbstständige bei Vertragsabschluss, Rücktrittsrechten und AGB achten sollten, erklärt dieser Überblick.

Lesedauer: 1 Minute

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Aktualisiert am 21.05.2026

1. Wie kommen Verträge zustande?

Ein Vertrag entsteht immer durch Angebot und Annahme – also durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Wichtig dabei ist:

  • Ein Vertrag muss nicht schriftlich sein. Auch mündliche Vereinbarungen, E-Mails oder das schlichte Tun („Handschlag-Qualität“) können rechtlich verbindlich sein.
  • Entscheidend ist die inhaltliche Einigung. Preis, Leistung, Menge, Zeitraum – sobald die wesentlichen Punkte feststehen und beide Parteien zustimmen, ist der Vertrag gültig.
  • Schweigen ist grundsätzlich keine Zustimmung.

Ausnahme: Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen oder ausdrücklich vereinbarten Regelungen.

Für Jungunternehmer bedeutet das: Kein schriftlicher Vertrag heißt nicht „kein Vertrag“. Aber Schriftlichkeit ist aus Beweisgründen immer ratsam!

2. Gibt es Formvorschriften?

Grundsätzlich gilt in Österreich: Verträge sind formfrei, außer das Gesetz schreibt eine bestimmte Form vor. Typische Beispiele für Formvorschriften:

  • Schriftform: z. B. Kündigungen bestimmter Verträge, manche Wettbewerbsvereinbarungen.
  • Notarielle bzw. gerichtliche Beurkundung: z. B. Immobilienkaufverträge, GmbH-Gründung.
  • Besondere elektronische Formate (z. B. qualifizierte Signatur = ID Austria).

3. Wann kann ich von einem Vertrag zurücktreten?

Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Es gibt gesetzliche Rücktrittsrechte, wie bei

  • Fern- und Auswärtsgeschäften (Konsumentenschutz) – gilt meist nicht für B2B.
  • Bei Verzug oder Nichterfüllung – wenn die andere Partei trotz Fristsetzung nicht liefert.
  • Außerdem bei Täuschung, Irrtum oder Drohung – Anfechtung des Vertrags.

Außerdem sind auch vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte möglich. Viele Verträge enthalten explizite Klauseln zu

  • Storno,
  • Rücktrittsfristen
  • oder Wechsel der Leistungsbedingungen.
Hinweis
Im B2B-Bereich (also Unternehmer zu Unternehmer) gibt es weniger automatische Rücktrittsrechte als im Konsumentenschutz. Daher lohnt es sich, frühzeitig zu klären: 
- Welche Fristen gelten? 
- Welche Stornokosten fallen an? 
- Gibt es ein beidseitiges Kündigungs- oder Rücktrittsrecht?

4. Welchen Nutzen haben AGB?

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind ein wichtiges Werkzeug für jedes Unternehmen – auch für junge. AGB bieten rechtliche Sicherheit – sie legen Rahmenbedingungen fest, die automatisch für alle Geschäfte gelten – etwa Zahlungsbedingungen, Lieferfristen oder Haftungsgrenzen.

AGB schützen vor Risiken, indem sie Haftung begrenzen, Zahlungsfristen klar regeln oder Verzugszinsen vorzusehen.

AGB sparen Zeit – statt bei jedem Auftrag alles neu auszuhandeln, gelten einheitliche Regeln für alle Kunden.

AGB sind professionell – sie signalisieren Struktur, Ernsthaftigkeit und Seriosität, das ist besonders für Jungunternehmen wichtig.

Wichtig: AGB müssen vereinbart und für die andere Seite verständlich zugänglich gemacht werden – z. B. durch

  • Hinweis im Angebot,
  • Verlinkung im E-Mail,
  • Auslage auf der Website
  • oder Unterschrift auf Verträgen oder Auftragsbestätigungen.