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Eine Hand schlägt mit einem Richterstock.
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Klimaschutz ja, österreichischer Alleingang nein

Die WKS fordert beim Klimagesetz einheitliche EU-Klimaziele statt nationaler Zusatzlasten sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.10.2026

Vor Ende der Begutachtungsfrist am 30. Oktober lehnt die Wirtschaftskammer Salzburg ein gesetzlich verankertes, österreichisches Klimaneutralitätsziel 2040 ab. Sie unterstützt die Transformation und das EU-Ziel 2050, sieht im nationalen Vorziehen aber einen gravierenden Wettbewerbsnachteil. „Unsere Betriebe brauchen einen technologisch machbaren, wirtschaftlich finanzierbaren und europäisch abgestimmten Weg“, betont WKS-Präsident Peter Buchmüller. Anlagen, Gebäude, Fuhrparks und Energienetze haben lange Nutzungszyklen. Laut WKS-Stellungnahme würde sich der Transformationszeitraum von 24 auf 14 Jahre verkürzen, wenn das Klimagesetz in der geplanten Form beschlossen wird. Betriebe müssten Anlagen früher ersetzen und Investitionen trotz angespannter Wirtschaftslage vorziehen. Die WKS warnt vor erheblichen Mehrkosten und starkem Druck auf Energiepreise. „Wenn Wertschöpfung in Länder mit weniger strengen Umweltstandards abwandert, ist weder dem Standort noch dem Klima geholfen“, sagt Buchmüller.

Erst die Voraussetzungen schaffen

Die WKS fordert wettbewerbsfähige Energiepreise, ausreichend Energie, leistungsfähige Stromnetze sowie Wasserstoff- und CO₂-Infrastruktur. Nötig seien auch Technologieoffenheit, raschere Genehmigungen und Investitionsanreize. „Ein Zieldatum allein baut noch keine Stromleitung und keine Wasserstoffinfrastruktur“, erklärt Christian Wagner, Leiter des Umwelt- und Energierechts in der WKS. Der Entwurf des Klimagesetzes ist als Selbstbindungsgesetz ausgestaltet, was bedeutet, dass zunächst keine subjektiven Rechte und Rechte abgeleitet werden können. Wie jedoch Gerichte diese Konstruktion in Zukunft beurteilen würden, wenn Klimaklagen eingebracht werden, sei äußerst ungewiss. Dem Klimagesetz müssten außerdem viele weitere unberechenbare rechtliche Maßnahmen folgen. Unternehmen bräuchten für langfristige Investitionen jedoch klare, verlässliche Rahmenbedingungen, betont Wagner.

Die Verkehrswirtschaft zeigt die Hürden: Alternative Technologien sind noch nicht für alle Anwendungen marktreif und flächendeckend verfügbar. Es fehlen Ladestellen, besonders ultraschnelle. Elektro-Lkw kosten ein Vielfaches konventioneller Lkw. „Ohne Infrastruktur, marktfähige Preise und wettbewerbsfähige Energiepreise bleiben die ambitionierten Klimaziele unerreichbar. Es drohen enorme Mehrkosten ohne entsprechende Lenkungseffekte, die voraussichtlich auch die Konsumentinnen und Konsumenten zu spüren bekommen werden. Die Inflation dürfte wieder befeuert werden“, warnt Max Gruber, Obmann der Sparte Transport und Verkehr in der WKS.

Klimafahrplan gemeinsam mit der Wirtschaft entwickeln

Das Gesetz soll Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft regeln. Die wirtschaftlichen Folgen hängen wesentlich von den weiteren Umsetzungsschritten ab. Klimafahrpläne sollen Reduktionspfade und Maßnahmen von Bund und Ländern enthalten. Der erste Vorschlag ist bis 30. September 2027 vorgesehen, die Beschlussfassung soll bis Ende 2027 erfolgen.

Die WKS verlangt, Unternehmen und Sozialpartner frühzeitig in die erforderlichen Prozesse einzubinden. Klimafahrpläne müssten auch Förderungen und Anreize vorsehen sowie Folgen für Investitionen, Produktion, Beschäftigung und Energiepreise berücksichtigen. „Wir wollen die Transformation nicht verhindern, sondern mit entsprechenden Rahmenbedingungen bis 2050 möglich machen“, fasst Buchmüller zusammen.