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Wie bekommt der Lehrling einen Termin für seine Lehrabschlussprüfung?

Jeder Lehrling hat am Ende seiner Lehrzeit die Möglichkeit, die Lehrabschlussprüfung (LAP) abzulegen. Die Ablegung der Prüfung ist freiwillig.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 30.07.2026
  • Möchte der Lehrling zur Lehrabschlussprüfung antreten, muss er/sie bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer online einen Antrag stellen.
  • Antragsteller in rechtlicher Hinsicht ist immer der Lehrling selbst.
  • Pro Lehrberuf ist ein Antrag notwendig, d. h., bei Doppellehren sind zwei Anträge zu stellen.
  • Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung ist über die Online-Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung vorzunehmen.
  • Alternativ kann auch der Lehrbetrieb den Lehrling mit dessen Zustimmung über die Lehrbetriebsverwaltung der WKO im Reiter „Prüfungsanmeldung“ zur LAP anmelden.

Nach erfolgreicher Anmeldung und Vorlage aller benötigten Unterlagen erhält der Lehrling bzw. der Lehrbetrieb einen Zahlschein für die Prüfungstaxe inklusive etwaiger Materialgebühren.

Erst nach Einzahlung der Prüfungstaxe ist der Antrag vollständig und der Lehrling erhält spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin die Einladung mit allen wichtigen Informationen. Eine automatische Zusendung des Zahlscheins, wie bisher in Salzburg üblich, gibt es seit September 2025 nicht mehr.

Der Antrag ist frühestens sechs Monate vor Ende der Lehrzeit zu stellen, der LAP-Termin findet üblicherweise zeitnah zum Ende der Lehrzeit statt, frühestens zehn Wochen vor dem regulären Lehrzeitende. Eine Ausnahme davon bildet der vorzeitige Antritt ab Beginn des letzten Lehrjahres nach positivem Berufsschulabschluss.