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Was bringen die neue Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe?

AMS unterstützt mit WBB und WBT Unternehmen und Beschäftigte bei Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Bildungskarenz.

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Aktualisiert am 26.06.2026

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:

  • Karenzierung des aufrechten Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Aus- und Weiterbildung
  • Keine bestehende Ausbildungspflicht
  • Keine Inanspruchnahme von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Ausbildung
  • Vereinbarung über die Inanspruchnahme
  • Mindestens zwölf Monate durchgehende vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
  • Inanspruchnahme einer Bildungsberatung beim AMS (wenn Einkommen unter 3.465 €/Monat)

Für Saisonarbeitskräfte und Personen mit Hochschulabschluss gelten Sonderregelungen.

Gefördert werden arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Ausbildungen mit einer bestimmten Mindestdauer und einem definierten Stundenausmaß.

Dauer und Höhe der Förderung:

Im Zeitraum von vier Jahren kann die WBB maximal ein Jahr, die WBT bis zu zwei Jahre lang bezogen werden.

Die Förderhöhe ist einkommensabhängig, beträgt aber mindestens 41,49 €/Tag. Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage (3.465 €/Monat) ist vom Arbeitgeber ein Zuschuss von 15 % zur WBB zu leisten. Bei der WBT richtet sich die Höhe zusätzlich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (zwischen 25 % und 50 %).

Antragstellung:

Entweder persönlich beim AMS oder online über das MeinAMS-Konto.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Dienstgeber und gegenüber dem AMS auf Förderung.