Was bringen die neue Weiterbildungsbeihilfe und -teilzeitbeihilfe?
AMS unterstützt mit WBB und WBT Unternehmen und Beschäftigte bei Aus- und Weiterbildung im Rahmen der Bildungskarenz.
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Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind:
- Karenzierung des aufrechten Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Aus- und Weiterbildung
- Keine bestehende Ausbildungspflicht
- Keine Inanspruchnahme von Wochen- oder Kinderbetreuungsgeld in den letzten 26 Wochen vor Beginn der Ausbildung
- Vereinbarung über die Inanspruchnahme
- Mindestens zwölf Monate durchgehende vollversicherungspflichtige Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- Inanspruchnahme einer Bildungsberatung beim AMS (wenn Einkommen unter 3.465 €/Monat)
Für Saisonarbeitskräfte und Personen mit Hochschulabschluss gelten Sonderregelungen.
Gefördert werden arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Ausbildungen mit einer bestimmten Mindestdauer und einem definierten Stundenausmaß.
Dauer und Höhe der Förderung:
Im Zeitraum von vier Jahren kann die WBB maximal ein Jahr, die WBT bis zu zwei Jahre lang bezogen werden.
Die Förderhöhe ist einkommensabhängig, beträgt aber mindestens 41,49 €/Tag. Bei einem Einkommen über der halben Höchstbeitragsgrundlage (3.465 €/Monat) ist vom Arbeitgeber ein Zuschuss von 15 % zur WBB zu leisten. Bei der WBT richtet sich die Höhe zusätzlich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion (zwischen 25 % und 50 %).
Antragstellung:
Entweder persönlich beim AMS oder online über das MeinAMS-Konto.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Dienstgeber und gegenüber dem AMS auf Förderung.