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Rechnungshof stellt WKS ein gutes Zeugnis aus – Reformprozess ist in vollem Gang

Der Rechnungshof bestätigt die positive Entwicklung der WKS. Reformen und Effizienzmaßnahmen werden fortgesetzt.

Lesedauer: 12 Minuten

Aktualisiert am 09.07.2026

Die WKS hat bereits im Herbst des vergangenen Jahres einen ambitionierten Reformprozess gestartet, der voll im Gange ist. Seit Jänner des heurigen Jahres hat zudem der Bundesrechnungshof die Bundes- und mehrere Landeswirtschaftskammern, darunter auch die WKS, geprüft. In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie den Landeskammern Oberösterreich und Salzburg wurden in erster Linie die Bereiche Funktionäre, Personal und Bezüge begutachtet. Nun liegen die Ergebnisse der Prüfung vor, die im Falle der WKS kaum Beanstandungen sowie keine Verletzungen der internen Vorschriften und Gesetze ergeben hat. Die WKS ist in vielen Bereichen vorbildlich.

„Sie wissen, dass ich unmittelbar nach den Turbulenzen im vergangenen Herbst, die zum Abgang von Harald Mahrer geführt haben, in Salzburg sofort ein Spar- und Effizienzprogramm angestoßen habe, um das Vertrauen der Mitgliedsbetriebe in die WKS wieder zurückzugewinnen“, führt WKS-Präsident Peter Buchmüller aus.

In den kommenden Jahren wird der Hebesatz der Kammerumlage 2 von 0,24 auf 0,19 Prozentpunkte gesenkt. „Damit entlasten wir Salzburgs Betriebe um mehr als 5 Mill. €, was für die WKS jedoch schmerzhafte Einschnitte bedeutet. Die erste Senkung ist heuer bereits erfolgt. Die WKS übererfüllt damit ihren Beitrag zum Einsparvorhaben der Wirtschaftskammerorganisation in der Höhe von 100 Mill. €“, erklärt Buchmüller.

„Wir nutzen wie bisher Effizienzpotenziale und haben unsere Aufgaben wiederum durchleuchtet und uns auch von manchen Dingen verabschiedet“, so Buchmüller: 

  • Es wurden heuer keine Neujahrsempfänge durchgeführt.
  • Die Bezirksstelle Tennengau wurde in die WKS-Zentrale übersiedelt, wo das Know-how der Bezirksstellen im Zentralraum gebündelt wird und so Synergien gehoben werden können. Da sich eine Vermietung in der ehemaligen Bezirksstelle in Hallein aufgrund der hohen Investitionskosten nicht auszahlt, ist nun geplant, das Gebäude zu veräußern. 
  • In Presse und Marketing wurden ebenso Sparpotenziale gehoben. So wird neben Einsparungen im Kampagnenbudget der WKS die „Salzburger Wirtschaft“ ab Juli nur mehr einmal pro Monat erscheinen.
  • Durchforsten von Subventionen und Förderungen.
  • Kündigungen wie in anderen Kammern sind in Salzburg aufgrund des effizienten Personaleinsatzes nicht geplant. Man wird in den kommenden Jahren jedoch natürliche Abgänge nützen, um durch Umschichtungen Einsparpotenziale im Personal weiterhin zu heben.

„Der Bericht des Rechnungshofes bestätigt die Richtigkeit unseres Reformkurses in Salzburg“, bekräftigt der WKS-Präsident. 

Rechnungshof prüfte Funktionäre, Personal und Bezüge in der WKS

Seit Jänner hat der Bundesrechnungshof die Bundes- und mehrere Landeswirtschaftskammern geprüft. Die Bereiche Funktionäre, Personal und Bezüge wurden in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und den Landeskammern Oberösterreich und Salzburg begutachtet. Bei der WKÖ und den Wirtschaftskammern Wien und Steiermark wurden die Rücklagen kontrolliert. Nun liegen die Abschlussberichte vor. Der überprüfte Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2024.

„Das Ergebnis der RH-Prüfung der Wirtschaftskammer Salzburg zeigt, dass in der Salzburger Landeskammer sorgsam mit den Beiträgen der Mitgliedsbetriebe umgegangen wird. Die Empfehlungen des Rechnungshofes werden wir selbstverständlich genau analysieren und – wenn sinnvoll – bestmöglich umsetzen“, betont WKS-Präsident Buchmüller.

Zu den Ergebnissen und Empfehlungen des Rechnungshofes:

  • Funktionäre und Bezüge: 
    Bei der Überprüfung der Funktionsentschädigungen gab es seitens des Rechnungshofs keine Beanstandungen. In der WKS sind derzeit 1.020 Funktionäre aktiv. Davon erhalten 22% eine Funktionärsentschädigung. Das sind jene, die neben ihren unternehmerischen Tätigkeiten überdurchschnittlich durch ihre Funktionärstätigkeit belastet sind. 78% der Funktionäre setzen sich ehrenamtlich für ihr Branche ein. „Die Funktionärinnen und Funktionäre der Wirtschaftskammer Salzburg garantieren mit ihrem Know-how und Branchenwissen den notwendigen Praxisbezug, den die Kammer für ihre Aufgaben in der Interessenvertretung und im Service benötigt“, erklärt WKS-Direktor Gerd Raspotnig. Der durchschnittliche Satz für die Entschädigung eines Funktionärs liegt bei rund 714 € brutto zwölf Mal monatlich ohne Abfertigungs- und Pensionsansprüche. Beleuchtet man die Tätigkeitsbereiche von Fachgruppen-, Sparten- und Regionalstellenobleuten, so stellen die Entschädigungen nur eine geringe Aufwandsentschädigung dar. 

    Für diese Funktionen ergibt sich jedoch eine erhebliche Inanspruchnahme durch die vielfältigen Aufgaben. Präsidenten und Fachorganisationsobleute sind gesetzliche Vertreter ihrer Körperschaften, Sparten- und Regionalstellenobleute sind für diese nach innen und nach außen verantwortlich.

    Sie setzen sich für ihre Branche ein, müssen aber gleichzeitig die Aufrechterhaltung ihres eigenen Unternehmens garantieren. Sie haben eine hohe Verantwortung, die vom Budget bis zur strategischen Ausrichtung der jeweiligen Organisationseinheit reicht. Voraussetzung dafür sind zahlreiche Kontakte mit den Mitgliedern. Sie üben außerdem die Rolle der Sprecherin bzw. des Sprechers ihrer Branche in der Öffentlichkeit gegenüber Medien oder bei Veranstaltungen aus. 
     
    Laut Aussage des Rechnungshofes sind die Funktions- und die Aufwandsentschädigungen (Dienstreisen etc.) für die Funktionäre in der WKS vergleichsweise niedrig. Auch bei den Entschädigungen für das Präsidium ist Salzburg vorbildlich und verzeichnet eine vergleichsweise geringe Kostenbelastung. Auch verzichteten die Mitglieder des Präsidiums der WKS auf die Auszahlung von Tag- und Kilometergeld und teilweise auf Funktionsentschädigungen. Das führte zu einer Gesamtersparnis von 133.513 € in den Jahren zwischen 2020 und 2024. 

    Im Prüfbericht wird außerdem erwähnt, dass drei Mitglieder des WKS-Präsidiums im Prüfungszeitraum auch Mitglieder von Aufsichtsräten, konkret der Fachhochschule, des Messezentrums und des Flughafens, gewesen sind. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass laut Bezügegesetz (BezBegrBVG) höchstens zwei Bezüge aus öffentlichen Kassen zulässig seien. Unterwähnt bleibt jedoch, dass besagte Präsidiumsmitglieder für ihre Aufsichtsratstätigkeiten keine Bezüge erhalten haben, es also keine Beanstandungen gab.  

    Der Rechnungshof verwies außerdem auf die Steigerung der Funktionsentschädigung des WKS-Präsidenten um 49% mit der Einführung des neuen Entschädigungssystems durch das Erweiterte Präsidium der WKÖ im Juni 2025. Allerdings wurde damit die Entschädigung, die dem Präsidenten laut Beschluss im Jahr 1996 zugestanden ist, lediglich an die Inflation angepasst.  

    Von der WKÖ wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auch vom Rechnungshof erwähnt wurde. Es bewertet, ob die Höhe der Funktionsentschädigungen gerechtfertigt ist. Darin wird als Kriterium zur Beurteilung der Höhe der Funktionsentschädigung allerdings nur die quantitative Belastung von Landeskammerpräsidentinnen und -präsidenten angeführt, die analog zum österreichischen Bezügegesetz von der flächenmäßigen Größe des jeweiligen Bundeslandes und der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner abhängig gemacht wird. Die qualitative Belastung sollte laut Rechnungshof aber ebenfalls berücksichtigt werden. Denn der WKS-Präsident ist auch für die Bildungseinrichtungen und mehrere standortrelevante Beteiligungen verantwortlich, die es in anderen Kammern in dieser Ausprägung nicht gibt. Deshalb erhielt er bis Juni 2025 eine Entschädigung von 6.975 € inklusive Zuschlag. 
     
    In dem Gutachten der WKÖ wird die Funktionsentschädigung des WKS-Präsidenten in der Höhe von 10.300 €, die er gemäß dem Beschluss des Erweiterten Präsidiums der WKÖ von Juni 2025 bis November 2025 erhielt, als „fraglich“ eingestuft. WKS-Präsident Buchmüller zieht daraus folgenden Schluss: „Obwohl die Höhe der Funktionsentschädigung formal korrekt war und auch der quantitativen und qualitativen Belastung entsprach, wird das Gutachten für zukünftige Entscheidungen als Grundlage dienen. Ich habe mich entschieden, künftig wieder die ursprünglich deutlich niedrigere Funktionsentschädigung in der Höhe von 6.975 € in Anspruch zu nehmen, die allerdings valorisiert werden soll. Ich möchte aber festhalten, dass die Entschädigung des WKS-Präsidenten immer noch deutlich unter jener des Arbeiterkammerpräsidenten liegt.“

  • Personal:
    Grundsätzlich hat der Rechnungshof den effizienten Personaleinsatz in der WKS in den Besprechungen mehrmals hervorgehoben. Aus der Anzahl der Mitglieder ergibt sich ein umfassendes Aufgabenportfolio, das unter anderem von der Bildung über Service bis zur Interessenvertretung reicht. Dafür müssen entsprechende Personalressourcen vorgehalten werden. Auf den effizienten Personaleinsatz wurde in der WKS seit Jahrzehnten geachtet, was nun auch vom Rechnungshof bestätigt wurde: So liegt die Personalkostensteigerung unter dem für diesen Zeitraum geltenden Tariflohnindex (TLI) sowie unter dem Verbraucherpreisindex (VPI). Vor dem Hintergrund des Reformprozesses wird in der WKS selbstverständlich auch in Zukunft ein besonderes Augenmerk auf einen effizienten Personaleinsatz gelegt. 

    Der Rechnungshof hinterfragte die Höherreihung von Beschäftigten im Zeitraum von 2020 bis 2026. Seitens der WKS wird festgestellt, dass aufgrund der geltenden Dienstordnung individuelle Höherreihungen unumgänglich sind, um die fachliche und persönliche Kompetenzentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch in ihrer Gehaltsentwicklung angemessen abzubilden. Von diesen Maßnahmen sind auf Basis der Erfahrungen der vergangenen Jahre durchschnittlich 8 bis 10% der Beschäftigten (rund 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) betroffen. Darunter sind auch jene neuen Beschäftigten, die nach dem Probejahr in die Gehaltssystematik der WKS übernommen wurden.   

    Darüber hinaus setzte die Wirtschaftskammer Salzburg in den vergangenen Jahren diesbezüglich Schwerpunkte, bestimmte Mitarbeitergruppen, insbesondere gering verdienende junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder langjährige Leistungsträgerinnen und Leistungsträger im Assistenzbereich, an die aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Angesichts des intensiven Wettbewerbs um kompetente Fachkräfte leisten solche Anpassungen einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. So war die WKS im Vergleich zum öffentlichen Dienst und zu privaten Arbeitgebern nicht mehr wettbewerbsfähig. Vor dem Hintergrund einer sparsamen Personalpolitik werden individuelle Gehaltsanpassungen jedoch nur sehr restriktiv gewährt. Sie betragen im Durchschnitt lediglich 130 € brutto pro Monat.

    „Bei den Gehältern in der WKS wurden vom Rechnungshof ansonsten keine Auffälligkeiten festgestellt. Der Wirtschaftskammer Salzburg ist es als attraktiver Arbeitgeber jedoch wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter marktadäquat entlohnt werden,“ bekräftigt WKS-Direktor Raspotnig. 

    Die Vorgabe des Rechnungshofes, wonach das Gehalt der beiden Direktoren (Direktor/-in und Stellvertreter/-in) einer Landeskammer unter dem Gehalt eines Landesrates bzw. einer Landesrätin zu liegen hat, wird in Salzburg erfüllt. 

    Zusammengefasst unterstreicht der Rechnungshof, dass die WKS gut aufgestellt ist. Das Ergebnis stellt die Effizienz kleinerer Einheiten unter Beweis. Die WKS scheut den Vergleich mit anderen Kammern deshalb nicht und unterstützt die Einführung zentraler Benchmarks. Eine zentrale Steuerung des Personalwesens ist aus Sicht der WKS aufgrund der hohen Effizienz beim Personaleinsatz in Salzburg nicht notwendig.

  • Repräsentationen:
    Insgesamt weist die WKS sehr geringe Repräsentationskosten auf. So wurden in den vergangenen fünf Jahren von jedem der fünf Präsidiumsmitglieder durchschnittlich nur 700 € pro Jahr für Repräsentationen aufgewendet. Dennoch wurden vom Rechnungshof einige Repräsentationsausgaben kritisch hinterfragt. Konkret ging es um die Kosten für zwei Essenseinladungen im Rahmen von runden Geburtstagen und um eine Essenseinladung anlässlich der Besichtigung der umgebauten Tourismusschule durch den WK-Kontrollausschuss. „Es muss aber klar festgestellt werden, dass sich die genannten Ausgaben klar im Rahmen der gültigen Repräsentationsrichtlinien für Innen- und Außenrepräsentationen der WKS bewegen und dabei keine internen Richtlinien und Grenzen überschritten wurden. Wir werden die Anregung des Rechnungshofs jedoch zum Anlass nehmen, die Einführung österreichweit klarer und einheitlicher Richtlinien zu unterstützen“, bekräftigt WKS-Direktor Raspotnig.

Österreichweite Themen

  • Organisationsstruktur:
    Der Rechnungshof beleuchtete im Zuge der Prüfung die Kontrollmechanismen und deren Rechtsgrundlage und regt an, dass der „Faktor 10“ in der Wirtschaftskammerorganisation weiter reduziert werden sollte. Die Prüfer weisen aber auch darauf hin, dass durch die Neuordnung der Fachorganisationen seit dem Jahr 2008 die Fachgruppen und Fachverbände bereits deutlich reduziert worden sind.  

    Zudem wird schon seit vielen Jahren eine Bündelung von Kompetenzen vorgenommen, die nach außen nicht wahrgenommen wird, innerhalb der Organisation aber eine große Wirkung entfaltet. Dafür wurde das System von Kompetenz-Centern und Lead-Kammern ins Leben gerufen, bei dem das Fachwissen einer Landeskammer für die Gesamtorganisation zur Verfügung gestellt wird. So erstellt beispielsweise die WKS im Rahmen von Kompetenz-Centern Expertisen unter anderem in den Themenbereichen Betriebsvereinbarung, Steuerinfos für Betriebsgründungen, Miete und Pacht von Geschäftsräumen und EU-Entwaldungsverordnung für ganz Österreich. 

    Zur öffentlichen Diskussion, dass die sieben Sparten in allen Landeskammern abgebildet sind, hält die WKS fest, dass in den Sparten der WKS in Personalunion auch Fachgruppen betreut werden. 

    Der Rechnungshof empfiehlt unter anderem eine zentrale Erhebung für Personalkennzahlen und sonstige Kennzahlen, um bessere Organisations- und Personalentscheidungen treffen zu können. Denn das erweiterte Präsidium der WKÖ muss in diesem Bereich immer wieder weitreichende Entscheidungen treffen. 

    In der Wirtschaftskammer Salzburg ist man offen für die Einführung von Benchmarks und Vereinfachungen, die die Komplexität des Wirtschaftskammersystems reduzieren, gibt jedoch zu bedenken, dass die WK nicht mit einem Konzernsystem zu vergleichen ist. „Eine zentrale Steuerung entspricht nicht dem Wesen einer eigenständigen Körperschaft öffentlichen Rechts. Die zentrale Erhebung von Personaldaten, wie vom Rechnungshof vorgeschlagen, sehen wir jedoch als durchaus sinnvoll an, da sie als Benchmark genutzt werden können und so die Effizienz der Organisation weiter verbessern wird. Die WKS ist gut aufgestellt, wie auch der Rechnungshof festgestellt hat, deshalb scheuen wir in der WKS den Vergleich mit anderen Kammern nicht“, erklärt der WKS-Direktor. Zumal man auch die Schwerpunktsetzung in den einzelnen Kammern berücksichtigen müsse. „Die WKS ist mit ihren Tourismusschulen, der Fachhochschule, der BAUAkademie und dem Technischen Ausbildungszentrum TAZ in Mitterberghütten eine starke Bildungskammer, die in diesem Ausmaß in Österreich einzigartig ist. Deshalb müssen dafür entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, gibt WKS-Direktor Raspotnig zu bedenken. 

    Die Komplexität des Wirtschaftskammersystems ist auch darauf zurückzuführen, dass im Gegensatz zu Deutschland in Österreich alle Branchenverbände in einem Haus gebündelt sind. Das erhöht die Schlagkraft der Gesamtorganisation und der Branchenvertretung. Die WKS ist jedoch für eine Evaluierung der Organisationsstrukturen und unterstützt das Ziel von weiteren Verschlankungen.

  • Rücklagen: 
    „Der Rechnungshof hat zwar die Rücklagen der WKS nicht geprüft, wir möchten aber darauf hinweisen, dass wir auch in diesem Bereich solide aufgestellt sind und in den vergangenen Jahren bereits begonnen haben, die Rücklagen vor allem in den Fachorganisationen abzubauen“, erklärt WKS-Präsident Buchmüller.

    Der überwiegende Teil der Rücklagen entfällt auf die Baurücklage, die der AfA in privaten Unternehmen entspricht. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die WKS als Bildungskammer jeden dritten Euro in Bildung investiert. Der überwiegende Teil der Investitionen ist in den vergangenen Jahren also in den Bildungsbereich geflossen. Die allgemeine Ausgleichsrücklage beträgt lediglich 20% eines Budgets. Im Bereich der Fachorganisationen wurden bereits Reformbemühungen in Gang gesetzt, um die Rücklagen zu vereinfachen und zu reduzieren. Das hier bereits einiges gelungen ist, zeigt der Umstand, dass die Fachgruppen der WKS neben der WK Burgenland die geringsten Rücklagen in ihren Organisationseinheiten aufweisen.

  • Transparenz:
    In anderen Landeskammern hat der Rechnungshof auch die Transparenz geprüft. Die WKS legt großen Wert auf größtmögliche Transparenz gegenüber ihren Mitgliedsbetrieben und der Öffentlichkeit, was auch von den wahlwerbenden Gruppen in der WKS bestätigt wird. 

    Im Sinne der Transparenz befürwortet die WKS auch die vom Rechnungshof angeregte Offenlegung der Abschlüsse der Fachorganisationen. Den wahlwerbenden Gruppen in der WKS werden die Abschlüsse bereits seit Jahren automatisch zur Verfügung gestellt.

    Deshalb veröffentlicht die WKS beispielsweise ihre Rechnungsabschlüsse und Voranschläge sowie die Funktionsentschädigungen der WKS auf ihrer Website wko.at. Darüber hinaus wird alljährlich ein umfangreicher Bericht über die Beteiligungen der WKS erstellt. „Wir sind offen für weitere Transparenzmaßnahmen im Sinne des Reformprozesses“, unterstreicht WKS-Direktor Raspotnig.

    Und WKS-Präsident Buchmüller resümiert: „Wir nehmen die Empfehlungen des Rechnungshofes ernst und werden sie auch entsprechend umsetzen. Ich möchte aber nochmals betonen: Die Wirtschaftskammer Salzburg ist insgesamt sehr gut aufgestellt und der Reformprozess voll im Gange. Diesen Weg der kontinuierlichen Verbesserung werden wir auch in Zukunft fortsetzen.“
Den gesamten Rechnungshofbericht zur WKS finden Sie hier!