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Service-­Hotline der ÖGK zur zwischenstaatlichen Sozialversicherung

Seit März 2025 betreibt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine neue Service-Hotline: 05/0766-6100.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 08.05.2025

Seit März 2025 betreibt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine neue, bundesweite Service-Hotline, welche sämtliche Anliegen zum anzuwendenden Recht in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung abdeckt.

Unter 05/0766-6100 gibt es kompetente Unterstützung bei allgemeinen Fragen oder konkreten Geschäftsfällen zum Thema. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland das Unternehmen sitzt oder wo die zu entsendende Person wohnt. 

Schon bisher unterstützte die ÖGK ihre Kundinnen und Kunden in Fragen des anzuwendenden Rechts in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung. Bisher waren dafür je nach Firmensitz unterschiedliche Bundesland-Servicenummern zuständig. Die neue Hotline fasst diese Services nun bundesweit zusammen und bietet eine zentrale Anlaufstelle für alle diesbezüglichen Anliegen. Die alten Servicenummern werden jedoch nicht abgeschaltet, sondern automatisch zur neuen Hotline weitergeleitet. Es geht sohin kein Anruf ins Leere. 

Der schnelle Griff zum Hörer ist für viele Unternehmen nach wie vor ein wichtiger Kontaktpunkt zur ÖGK. Weitaus öfter genutzt werden mittlerweile aber die 24/7 verfügbaren Online-Services der ÖGK, dies vor allem im zwischenstaatlichen Bereich: Hier umfasst das digitale Self-Care-Angebot unter anderem eine rasche Verarbeitung von Entsendeanträgen, Abfragen zum Stand der Bearbeitung sowie eine Übersicht über abgeschlossene Verfahren.

Online-Magazin "DGservice"