„Sommerregelung“ in der Kritik: WKS durch Landtagsbeschluss bestätigt
Die WKS begrüßt den Beschluss des Salzburger Landtags, die von der Stadt Salzburg geplante Zufahrtsbeschränkung zur Altstadt im Rahmen der „Sommerregelung 2026“ abzulehnen.
Lesedauer: 1 Minute
Der Landtag setzt damit ein deutliches Signal: Die Erreichbarkeit der Landeshauptstadt als zentraler Wirtschafts-, Arbeits- und Versorgungsstandort muss auch künftig gewährleistet bleiben. Außerdem bestätigt sie die grundlegende Kritik der Wirtschaft an der geplanten Maßnahme und unterstreicht die Notwendigkeit, wirtschaftliche Interessen und verkehrspolitische Ziele ausgewogen miteinander zu verbinden.
Druck auf „Sommerregelung“ steigt
Die WK Salzburg hat ihre Bedenken an der „Sommerregelung“ in einer umfassenden Stellungnahme an das Amt dargelegt: So bestehen erhebliche rechtliche Zweifel an der geplanten Verordnung. Kritisiert werden insbesondere wesentliche Verfahrensmängel, widersprüchliche bzw. unvollständige Verfahrensunterlagen sowie das Fehlen einer belastbaren und nachvollziehbaren Datengrundlage. Darüber hinaus weist die Verordnung Mängel bei der Festlegung ihres räumlichen Geltungsbereichs auf.
Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel, ob die Maßnahme überhaupt geeignet ist, die in der Straßenverkehrsordnung geforderte Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu verbessern: Statt einer tatsächlichen Verringerung des Verkehrsaufkommens ist mit einer Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Stadtteile zu rechnen. Zusätzlicher Parksuchverkehr, neue Stausituationen und höhere Belastungen für Anrainer wären die Folge, ohne dass die zugrundeliegenden Verkehrsprobleme nachhaltig gelöst werden. Kurzum: Die Maßnahme wäre ein weitreichender Eingriff in die Mobilität von Bürgern, Gästen und Unternehmen, die in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Verkehrsreduktion steht!
Bedenklich in praktischer Umsetzung
Auch in der praktischen Umsetzung wirft die Regelung zahlreiche Fragen auf: Die geplante Verordnung ist für Verkehrsteilnehmer nur schwer nachvollziehbar und schafft erhebliche Rechtsunsicherheit. Für Unternehmen entstehen zusätzlicher bürokratischer Aufwand sowie organisatorische und wirtschaftliche Mehrkosten.
Besonders kritisch sieht die Wirtschaftskammer das Signal, das von der Maßnahme ausgeht: Die geplante Fahrverbotszone vermittelt den Eindruck einer faktischen Abschottung der Salzburger Innenstadt und steht damit im Widerspruch zur Positionierung Salzburgs als internationaler Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsstandort.
Kein „Plan B“ für eine nachhaltige Verkehrspolitik
Die Diskussion um die Sommerregelung zeigt einmal mehr, dass Salzburg eine langfristige und schlüssige Gesamtstrategie für Mobilität benötigt. Die WKS fordert daher, von der geplanten Sommerregelung in der vorliegenden Form Abstand zu nehmen. Die Maßnahme ist rechtlich bedenklich, verkehrspolitisch nicht überzeugend und mit erheblichen negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Tourismus und Standortattraktivität verbunden.