Zum Inhalt springen
Weinwurm
© Weinwurm

Steuern auf Vermögen treffen die Substanz

Monika Köppl-­Turyna im Interview: Hohe Steuereinnahmen ohne negative Auswirkungen auf die Unternehmen und den Standort, das geht sich nicht aus.

Lesedauer: 6 Minuten

Aktualisiert am 31.08.2026

Frau Professor, welche Auswirkungen sind durch die Einführung vermögensbezogener Steuern auf Investitionen, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu erwarten?

EcoAustria hat die wirtschaftlichen Auswirkungen anhand eines damals (Anm.: im Jahr 2024) diskutierten Modells einer Vermögensteuer mit einem angenommenen jährlichen Aufkommen von 5 Mrd. € untersucht. In diesem Szenario fallen die Unternehmensinvestitionen langfristig um rund 5% geringer aus als ohne Vermögensteuer. Die Wertschöpfung liegt langfristig um 2,3% niedriger. Die Beschäftigung sinkt um rund 42.600 Personen und die Einkommen entwickeln sich um 2,5% schwächer. Die konkreten Auswirkungen hängen aber von der jeweiligen Ausgestaltung der Steuer ab. Bei einer Erbschaftsteuer sind die laufenden Investitionseffekte grundsätzlich geringer, weil sie nicht jedes Jahr, sondern beim Vermögensübergang anfällt. Problematisch kann sie dennoch werden, wenn Betriebsvermögen betroffen ist und die Steuer aus der Unternehmenssubstanz finanziert werden muss.

Besteht die Gefahr, dass Kapital und Unternehmer ins Ausland abwandern?

Ja, dieses Risiko besteht. Dabei müssen zwei Formen unterschieden werden. Erstens können Finanzvermögen und Investitionen verlagert werden. Zweitens können ver­mögende Personen ihren steuerlichen Wohnsitz ändern. Gerade für eine kleine, offene Volkswirtschaft ist entscheidend, wie stark sich die österreichische Belastung von jener vergleich­barer Standorte unterscheidet. Die entscheidende Frage ist aber nicht, ob jeder Vermögende Österreich verlassen würde. Das wäre offenkundig nicht der Fall. Bereits die Verlagerung eines kleinen Teils besonders mobiler Steuerpflichtiger kann jedoch erhebliche Folgen haben, weil damit nicht nur die Vermögensteuer, sondern auch Einkommen-, Kapitalertrag-, Konsum- und Unternehmenssteuern verloren gehen können.

Welche Folgen hätten Vermögen- oder Erbschaftsteuern für familiengeführte Betriebe?

Bei Familienunternehmen besteht das Vermögen häufig überwiegend aus Unternehmensanteilen, Maschinen, Gebäuden und gebundenem Eigenkapital. Es handelt sich also nicht um frei verfügbares Geld. Eine jährlich anfallende Vermögensteuer kann deshalb Liquiditätsprobleme verursachen. Für die Zahlung müssten Gewinne ausgeschüttet, Investitionen reduziert, Kredite aufgenommen oder Unternehmensanteile verkauft werden. Unsere Analysen zeigen, dass Unternehmensbeteiligungen zwar nur bei einem kleinen Teil der Haushalte vorkommen, bei diesen Haushalten aber einen hohen Vermögenswert darstellen und in den oberen Vermögensgruppen stark an Bedeutung gewinnen. Bei hohen Freibeträgen würde daher ein erheblicher Teil der Bemessungs­grundlage gerade aus Unternehmensvermögen bestehen. Bei der Erbschaftsteuer tritt das Problem geballt zum Zeitpunkt der Betriebsübergabe auf. Sonderregeln, Stundungen oder Befreiungen können die Liquiditätsbelastung reduzieren. Sie machen das System aber komplexer und schaffen neue Abgrenzungsprobleme. Werden Betriebs­vermögen ausgenommen, sinken Steuerauf­kommen und Verteilungswirkung. Werden sie voll besteuert, kann die Unternehmensnachfolge gefährdet werden.

Wie hoch wären die tatsächlichen Steuereinnahmen, und in welchem Verhältnis steht der Verwaltungsaufwand zum Steuerertrag?

EcoAustria verwendet für die Modellrechnung ein politisch häufig genanntes Steueraufkommen von 5 Mrd. €. Nach Berücksichtigung der schwächeren Wirtschaftsleistung und der dadurch entfallenden Einnahmen aus anderen Steuern verbleibt langfristig ein fiskalischer Nettoeffekt von rund 2 Mrd. €. Davon sind allerdings noch die Verwaltungs­kosten für die Erhebung der Steuer abzuziehen, die sich im Vorhinein nur schwer exakt quantifizieren lassen. Bankguthaben und börsen­notierte Aktien lassen sich vergleichsweise einfach bewerten. Schwieriger wird es bei nicht börsennotierten Unternehmen, Immobilien, landwirtschaftlichen Betrieben, Kunstwerken, Stiftungen und Vermögen im Ausland. Diese Werte müssen regelmäßig festgestellt und geprüft werden. Hohe Freibeträge verringern zwar die Zahl der Steuerpflichtigen, führen aber dazu, dass Unternehmensbeteiligungen einen besonders großen Teil der verbleibenden Bemessungsgrundlage ausmachen. Auch Erbschaftsteuern erzielen international meist nur begrenzte Einnahmen. Im Durchschnitt der OECD-Staaten, die Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungssteuern erheben, machten diese 2018 lediglich rund 0,5% der gesamten Steuereinnahmen aus. 

Wer würde eine Vermögensteuer tatsächlich bezahlen – Superreiche oder auch Unternehmer und Mittelstand?

Das hängt vollständig von Freibeträgen, Bewertungsvorschriften und Ausnahmen ab. Eine Steuer mit einem sehr hohen Freibetrag trifft nominell nur wenige Haushalte. In Österreich besteht deren Vermögen jedoch häufig zu einem beträchtlichen Teil aus Unternehmensbeteiligungen. Daher wäre eine auf hohe Vermögen begrenzte Steuer keineswegs automatisch eine reine „Milliardärssteuer“, sondern vielfach eine Steuer auf Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgreicher mittelständischer und familiengeführter Unternehmen. Wer Betriebsvermögen ausnimmt, schützt zwar Investitionen und Arbeitsplätze. Dann wird die Steuerbasis aber kleiner, das Aufkommen sinkt, und Haushalte mit gleicher Vermögenshöhe werden je nach Zusammensetzung ihres Vermögens unterschiedlich behandelt. Wer Betriebsvermögen nicht ausnimmt, belastet dagegen auch Unternehmen, deren Wert hoch ist, deren Eigentümer aber nicht über entsprechende liquide Mittel verfügen. Darüber hinaus ist mit Überwälzungseffekten zu rechnen. Eigentümer können versuchen, die Belastung durch geringere Investitionen, niedrigere Lohnsteigerungen, höhere Preise oder Verkäufe weiterzugeben. Mit der formellen Steuerpflicht ist daher keine vollständig Aussage getroffen, wer die wirtschaftliche Last am Ende trägt.

Tragen die „breiten Schultern“ nicht ohnehin schon genug?

Das österreichische Abgaben- und Transfersystem verteilt bereits sehr stark um. Die EcoAustria-Studie zum „Tag der staatlichen Umverteilung“ im Auftrag der Wirtschaftskammer Salzburg berücksichtigt nicht nur Einkommensteuer und Sozialbeiträge, sondern auch indirekte Steuern, Abgaben auf Unternehmensebene sowie Geld- und Sachleistungen des Staates. Über alle Nettozahlerhaushalte gerechnet liegt der Nettofiskalbeitrag im Median bei 49% des Bruttoeinkommens. Rechnerisch fließen die erwirtschafteten Einkommen dieser Haushalte damit bis zum 28. Juni vollständig in die Finanzierung öffentlicher Leistungen. Nur rund 42% aller Haushalte sind in dieser umfassenden Betrachtung überhaupt Nettozahler. Die Beiträge steigen mit dem Einkommen deutlich. Im obersten Ein­kommensdezil beträgt der Nettofiskalbeitrag im Median 54% des Bruttoeinkommens. Bei Nettozahlerhaushalten mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und mehr als 200.000 € Jahreseinkommen liegt er laut Studie bei ungefähr 70%. Diese Zahlen zeigen, dass einkommensstarke Haushalte und Unternehmer bereits heute einen erheblichen Teil der Finanzierung des Staates übernehmen. Das bedeutet nicht, dass jede bestehende Verteilung optimal ist oder dass keine Steuer reformiert werden darf. Es bedeutet aber, dass neue Belastungen nicht isoliert betrachtet werden sollten. Maßgeblich ist die gesamte Belastung durch diverse Steuern und sonstige Abgaben abzüglich der bezogenen Leistungen.

Welche internationalen Erfahrungen sind für Österreich besonders lehrreich?

Die erste Lehre lautet, dass allgemeine Nettovermögensteuern international stark an Bedeutung verloren haben. Viele Staaten haben sie wegen Bewertungsproblemen, hoher Verwaltungskosten, Ausnahmen, Steuervermeidung und mit Blick auf die Kapitalmobilität abgeschafft. Die OECD kommt zu dem Ergebnis, dass es nur begrenzte Argumente für eine zusätzliche Nettovermögensteuer gibt, wenn Kapitalerträge, Kapitalgewinne und Erbschaften bereits durch gut ausgestaltete Steuern erfasst werden. Die zweite Lehre ist, dass Länder mit Vermögensteuern nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Die Schweiz erhebt Vermögensteuern, kombiniert diese aber unter anderem mit international vergleichsweise niedrigen Einkommenssteuern. Ein einzelnes Element lässt sich daher nicht ohne Weiteres in das österreichische Hochabgabensystem übertragen. Auch die EcoAustria-Studie betont, dass Österreich bereits eine Abgabenquote von über 43% aufweist und Kapital- und Erwerbseinkommen stark belastet. Die dritte Lehre betrifft das Thema Erbschaftsteuern. Sie sind gegenüber einer jährlich erhobenen Vermögensteuer tendenziell weniger investitionsschädlich und einfacher zu administrieren, weil sie nur bei einem Vermögensübergang anfallen. Gleich­zeitig erzielen sie in der Praxis meist geringe Einnahmen, weil hohe Freibeträge sowie Ausnahmen für Ehepartner, Immobilien und Unternehmen vorgesehen sind. 

Die Einkommensstarken finanzieren bereits heute einen erheblichen Teil des Staates.