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Teure Doppelprüfungen bei Flächenwidmungen sollen fallen

Die WKS begrüßt Pläne der Landesregierung, ein bestehendes „EU-Gold-Plating“ bei der Strategischen Umweltprüfung (SUP) nach 20 Jahren aufzuheben. 

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Aktualisiert am 12.05.2026

„Hier wird ein substanzieller Schritt bei der Deregulierung gesetzt!“, freut sich WKS-Präsident Peter Buchmüller über die geplante Änderung der Umweltprüfungsverordnung des Landes, die gestern in Begutachtung gegangen ist. „Während wir auf Bundesebene noch immer auf Umsetzungsmaßnahmen hoffen, setzt das Land erste Schritte. Den Paragrafendschungel zu lichten ist keine einfache, aber eine zwingend notwendige Aufgabe. Nicht umsonst tritt die Wirtschaft auf der Stelle!"

Unverhältnismäßige Bürokratie zähle zu den großen Wachstumsbremsen einer Volkswirtschaft. „Allein in Salzburg sind mehr als 10.000 Vollzeitbeschäftigte mit der Einhaltung staatlicher Vorschriften beschäftigt. Mehr als 80% der Unternehmen sind regelmäßig mit Überregulierungen konfrontiert“, so Buchmüller über das Ergebnis einer Umfrage der WKS bei ihren Mitgliedern. „Das Übererfüllen von EU-Normen stellt dabei einen besonders ärgerlichen Wettbewerbsnachteil für die heimische Wirtschaft dar!“

5.180 betroffene Verfahren allein seit 2010

Ein solcher Nachteil ergebe sich aktuell für Betriebe und Private durch die Umsetzung der SUP-Richtlinie bei Flächenwidmungsplanverfahren im Salzburger Raumordnungsrecht. Aufgrund der Prüfung von insgesamt 12 Schutzgütern müssten mehrfach teure Gutachten beauftragt werden, die für die anschließende Projektumsetzung ohne konkreten Nutzen seien.  „Weil Gutachter fehlen, werden Verfahren verschleppt und in Prüfschleifen geschickt. Allein in den Jahren 2010 bis 2024 waren 5.180 Verfahren von dieser Überregulierung betroffen“, kritisiert der WKS-Präsident. 

Der aktuelle Verordnungsentwurf des Landes nutze geschickt den Gestaltungsspielraum der SUP-Richtlinie, indem nun zwischen Bagatellverfahren (bis 5.000 m²), Prüfverfahren im Flächenkorridor und einer Umweltprüfung unterschieden wird. Buchmüller: „Damit kommt die Umweltprüfung nur noch dort zum Einsatz, wo erhebliche Auswirkungen zu erwarten sind. Die Privilegierung von Standorten innerhalb des Hauptsiedlungsbereiches – jedoch außerhalb von Schutzgebieten – deckt sich mit dem Raumordnungsziel einer geordneten Siedlungsentwicklung nach innen und entlastet die Gemeinden und Ortplaner von teuren Prüfungen ohne Nutzen für Mensch und Natur.“ Umso unverständlicher sei die aktuelle Kritik von Landesumweltanwältin Gishild Schaufler an dem Entwurf, so der WKS-Präsident abschließend.