Teure Steuersenkung – geringer Spareffekt!
Ab 1. Juli gilt die reduzierte Umsatzsteuer auf bestimmte Lebensmittel. Branchenvertreter kritisieren jedoch zahlreiche Schwachstellen der Regelung.
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„Die Umstellung stößt bei vielen Händlern auf massive Kritik“, berichtet Johann Höflmaier, Geschäftsführer der Sparte Handel in der WKS. „Sie bedeutet einen enormen Aufwand für die Betriebe, der natürlich auch etwas kostet. Dieser Aufwand und die Kosten für den Staat stehen in keinem Verhältnis zur finanziellen Entlastung der Konsumenten“, meint Höflmaier. „Während ein Privathaushalt im Schnitt etwa 8 € pro Monat spart, betragen die Mindereinnahmen des Staates rund 400 Mill. € pro Jahr!“
Die neue Regelung sei vor allem für kleine Händler eine Herausforderung. „Wenn sie ein veraltetes Kassensystem haben, müssen sie Artikel mit dem reduzierten Steuersatz händisch eingeben. Ein komplett neues Kassensystem kostet eine fünfstellige Summe. Das kann sich nicht rechnen, zumal man ja gar nicht weiß, wie lange die Regelung gelten wird“, betont Höflmaier.
Der Lebensmittelhandel habe in den vergangenen Jahren bereits die Registrierkassenpflicht und das Einwegpfand stemmen müssen. Dazu kämen die gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten aufgrund des Nahostkonflikts. „Der Handel wird immer mehr zum Spielball und muss für Probleme herhalten, die er gar nicht verursacht hat“, kritisiert Höflmaier.
Die Ersparnis für die Konsumentinnen und Konsumenten ist auch nach Ansicht von Andreas Vorderegger überschaubar. „Aus meiner Sicht ist die Steuersenkung wenig sinnvoll. Leider ist es nicht gelungen, diese Maßnahme abzuwenden“, meint der Lebensmittelhändler, der in Wald im Pinzgau und in Königsleiten zwei Adeg-Märkte führt. Die Umsatzsteuersenkung bedeute für ihn viel Arbeit: „Ich brauche mindestens einen Arbeitstag, bis die Umstellung komplett abgeschlossen ist.“ Seine Lieferanten aus der Region seien zwar kooperativ. „Ihre Begeisterung hält sich aber natürlich in Grenzen“, sagt Vorderegger.
Für die Kunden sei die neue Regelung verwirrend. „Wenn sie eine Wurstsemmel kaufen, zahlen sie 10% Steuer, bei einer leeren Semmel sind es 4,9%. Das werden viele nicht verstehen“, kritisiert der Lebensmittelhändler.
Klarheit und praktikable Umsetzung gefordert
Das Salzburger Lebensmittelgewerbe begrüßt grundsätzlich die geplante Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel. Die Betriebe sehen jedoch erhebliche Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung und fordern daher dringend mehr Rechtssicherheit, klare Vorgaben und ausreichend Zeit für die Umstellung. Besonders kritisch wird die erforderliche Abgrenzung der begünstigten Produkte gesehen. Denn die Gesetzesnovelle verweist auf Warenklassifikationen der „Kombinierten Nomenklatur“, deren Anwendung in der betrieblichen Praxis vielfach Fragen aufwirft. „So bleibt beispielsweise Roggenmehl weiterhin mit 10% Umsatzsteuer belastet, während Roggenbrot unter die Steuersenkung fällt. Gerade für Bäckereibetriebe mit umfangreichen und vielfältigen Sortimenten bedeutet die korrekte Zuordnung einen erheblichen administrativen Aufwand“, sagt Ursula Michl-Schwertl, Referentin in der Fachgruppe Lebensmittelgewerbe.
Zusätzliche Unsicherheiten entstehen durch die Vorgaben hinsichtlich des Zucker- und Fettgehalts bei Brotprodukten. Nach der gesetzlichen Regelung sind bestimmte Brotwaren nur dann begünstigt, wenn der Gehalt an Zucker und Fett in der Trockenmasse jeweils 5% nicht überschreitet. Wie diese Werte in der Praxis zu berechnen sind, ist bis dato noch nicht ausreichend definiert. Für Produzenten handwerklich hergestellter Produkte, die auf natürlichen Rohstoffen basieren und daher Schwankungen unterliegen können, stellt dies eine besondere Herausforderung dar.
„Das Salzburger Lebensmittelgewerbe fordert daher eine einheitliche, nachvollziehbare und einfach anwendbare Berechnungsmethode sowie die rasche Veröffentlichung einer verbindlichen ‚Positiv- und Negativliste‘. Diese soll eindeutig festlegen, welche Produkte von der Steuersenkung erfasst sind und welche nicht. Ohne solche Klarstellungen liegt die Verantwortung für die korrekte steuerliche Einstufung allein bei den Betrieben, was insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten stellt“, sagt Michl-Schwertl weiter.
Neben den rechtlichen Unsicherheiten verursacht die Umstellung auch einen beträchtlichen technischen und finanziellen Aufwand. Kassensysteme, Warenwirtschaftsprogramme und Waagen müssen an den neuen Steuersatz angepasst werden. Viele dieser Änderungen können nur durch externe Dienstleister vorgenommen werden. Insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe sehen sich dadurch mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Gleichzeitig sind die verfügbaren Kapazitäten der Softwareanbieter und Servicetechniker begrenzt. „Mein Techniker hat erst am 1. Juli Zeit, um meine Kassa zu checken. Da sollte eigentlich schon alles laufen“, sagt Bäckermeister Georg Vorhauer aus Seekirchen am Wallersee. „Funktioniert das mit meiner bestehenden Kassa nicht, muss ich mit mindestens 3.000 € Umstellungskosten rechnen. Wenn man sich überlegt, dass ein Haushalt im Monat 6 bis 8 € Ersparnis von der Maßnahme hat, ist das der absolute Wahnsinn!“
Offene Fragen rasch klären und Betriebe gezielt unterstützen
Erschwerend kommt hinzu, dass die gesetzliche Regelung erst am 10. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Bis zum Inkrafttreten am 1. Juli verbleibt den Betrieben nur ein äußerst kurzer Zeitraum für die organisatorische und technische Umsetzung. „Die Betriebe stehen hinter dem Ziel, die Bevölkerung bei den Kosten für Nahrungsmittel zu entlasten. Damit die Maßnahme jedoch erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es klare Regelungen, ausreichende Vorlaufzeiten und praktikable Lösungen für die betroffenen Unternehmen“, betont Michl-Schwertl. Und sie fügt hinzu: „Das Lebensmittelgewerbe appelliert daher an die Politik, offene Fragen rasch zu klären und kleinere Betriebe bei der Umsetzung der neuen Regelungen gezielt zu unterstützen!“