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Wie setze ich mein Unternehmen ins richtige Licht?

Eine Außenbeleuchtung erhöht die Sicherheit, erleichtert die Orientierung und unterstützt die Wahrnehmung von Unternehmen und Standorten. 

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 26.08.2026

Gleichzeitig rücken die Auswirkungen künstlichen Lichts auf Mensch, Natur und Landschaft zunehmend in den Fokus.

Während Beleuchtung für Sicherheit und Orientierung unverzichtbar ist, kann sie bei ungeeigneter Planung erhebliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben. Besonders betroffen sind Organismen, die auf natürliche Lichtverhältnisse angewiesen sind. Insekten und Zugvögel werden von künstlichen Lichtquellen angelockt oder in ihrer Orientierung gestört. Auch Fledermäuse sowie viele Amphibien- und Fischarten sind an die Jagd in der Dunkelheit angepasst, sodass künstliches Licht ihr natürliches Verhalten beeinträchtigen kann.

1. Naturschutzrechtliche Verfahren

Naturschutzrechtlich sind die Errichtung und der Betrieb von Außenbeleuchtungen insbesondere dann relevant, wenn diese im Zusammenhang mit bewilligungspflichtigen Vorhaben gemäß § 25 NSchG stehen. Dazu zählen etwa Camping- und Sportplätze, Parkplätze, Seilbahnen oder Rodelstrecken. Auch Werbeanlagen sind gemäß § 26 NSchG zumindest anzeigepflichtig. Im Verfahren ist zu prüfen, ob die Beleuchtung zu einer erheblichen Beeinträchtigung von Landschaftsbild, Naturhaushalt oder Erholungswert führen kann. Besonders bewertet werden dabei sensible Lebensräume, Schutzgebiete und Lebensräume geschützter Arten.

2. Gesundheitliche Auswirkungen

Kunstlicht beeinflusst jedoch nicht nur Natur und Landschaft, sondern auch die menschliche Gesundheit. Der natürliche Tag-Nacht-Rhythmus steuert unter anderem die Ausschüttung des Schlafhormons Melatonin. Übermäßige oder ungeeignete Beleuchtung kann diesen Rhythmus beeinträchtigen und sich negativ auf die nächtliche Erholung auswirken.

3. Was bedeutet das für Unternehmen - wie plane ich meine Außenbeleuchtung

Für Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, auf funktionale Außenbeleuchtung verzichten zu müssen. Entscheidend ist eine bedarfsgerechte Planung. Am Anfang sollte stets die Frage stehen: Wo und wann wird Licht tatsächlich benötigt? Oft lassen sich Beleuchtungsflächen, Lichtstärken oder Betriebszeiten reduzieren, ohne Sicherheit und Komfort einzuschränken.

Moderne LED-Systeme ermöglichen eine gezielte Lichtlenkung und eine gute Farbwiedergabe auch bei geringem UV- und Blaulichtanteil. Dadurch werden weniger nachtaktive Insekten angelockt. Zusätzlich helfen Bewegungsmelder, Zeitschaltungen und intelligente Steuerungen dabei, Beleuchtung nur bei Bedarf zu aktivieren. Nicht sicherheitsrelevante Beleuchtungen sollten zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich abgeschaltet werden.

Technische Orientierung bieten die ÖNORM O 1052 „Lichtimmissionen“ sowie die ÖNORM EN 12464-2 für Arbeitsplätze im Freien. Sie unterstützen eine Planung, die betriebliche Anforderungen erfüllt und gleichzeitig Belastungen für Mensch und Umwelt minimiert. Weitere Informationen und eine Liste zertifizierter Lichttechniker sind auf der Website der Lichttechnischen Gesellschaft verfügbar.

Das Ziel ist nicht „mehr Licht“, sondern „besseres Licht“. Wer Außenbeleuchtung energieeffizient, bedarfsgerecht und naturverträglich plant, schützt Umwelt und Artenvielfalt, reduziert Betriebskosten und vermeidet Konflikte im Genehmigungsprozess.

Hinweis
Die neu erschienene zweite Auflage des Leitfadens: „Außenbeleuchtung – Licht, das mehr nützt als stört“, bietet aktuelle Empfehlungen und praxisnahe Orientierungshilfen.

Die Broschüre ist auf der Website des Landes Salzburg unter „Publikationen“ verfügbar: www.salzburg.gv.at/themen/natur/publikationen-natur